Herzlich Willkommen

„Herzlich willkommen bei der SPD-Kreistagsfraktion im Märkischen Kreis! Hier finden Sie alle Informationen über uns, unsere Positionen und unsere Arbeit.

Unser Ziel ist es, den Märkischen Kreis zu einem modernen, zukunftsfähigen Ort zu entwickeln – einen Kreis, in dem man hervorragend leben, lernen und arbeiten kann. Ein Ort, an dem das Miteinander der Menschen im Mittelpunkt steht und der als Wirtschaftsstandort in einer sich ständig wandelnden Welt mit vielversprechenden Perspektiven und einer erstklassigen Infrastruktur bekannt ist.

Unser Engagement gilt der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Märkischen Kreises. Diesen Weg gehen wir gemeinsam – mit kreativen und mutigen Ideen.

Wir laden Sie herzlich ein, diesen Weg mit uns zu gehen. Diskutieren Sie mit uns und teilen Sie Ihre Ideen – ganz einfach online oder klassisch per Telefon oder Brief.

Ihr

Wolfgang Rothstein
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Kreistag des Märkischen Kreises“

 

 

Die SPD-Kreistagsfraktion MK (Geschäftsführerin Ariane Knauer) ist erreichbar unter Tel.: 02351 / 966-6120, E-Mail: info(at)spdfraktion-mk.de.

Wasserstoff – Energieversorgung – E-Mobilität – Datenautobahn – neue Branchen und Technologien: ...

Wasserstoff – Energieversorgung – E-Mobilität – Datenautobahn – neue Branchen und Technologien: Wie fit ist der Märkische Kreis für die Transformation?

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 25.09.2024

 

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet um die Aufnahme des im Betreff genannten Tagesordnungspunktes für die o.g. Sitzung und beantragt die Beantwortung nachstehender Anfrage in der Sitzung:

 

Wie kaum ein anderer Landkreis in Nordrhein-Westfalen ist der Märkische Kreis das Zuhause für viele Arbeitsplätze in Industrie und Gewerbe. Dies hat eine lange Tradition. Schon bevor das Ruhrgebiet industrialisiert wurde, standen hier in den Tälern an Bächen und Flüssen Schmieden, die Metallverarbeitung wird hier seit vielen Jahrhunderten ausgeübt. Expertinnen und Experten zufolge befinden wir uns mitten in der vierten industriellen Revolution. Die Vernetzung von Maschine und Mensch über die Betriebsstätten hinaus ist hierfür ein besonderes Merkmal, aber auch der Einsatz von sogenannter künstlicher Intelligenz soll ein Zeugnis dieser Zeit sein. Gleichzeitig erleben wir einen großen Wandel in der Automobilindustrie mit erheblichen Folgen für das Autoland Deutschland und damit auch für die Automobilzulieferer-Region Märkischer Kreis. Eine Vielzahl heimischer Betriebe liefert Teile für den Verbrennungsmotor, der ab 2035 nach aktuellem Stand in Europa nicht mehr in einem für Europa zugelassenen Personenkraftwagen verbaut werden darf. Gleichzeitig gehen Fachleute davon aus, dass das Volumen an Autos, die in Deutschland und Europa in Zukunft gefertigt werden, nicht mehr die Ausmaße der Vor-Corona-Zeit erreichen wird. Für Autos, die in Asien oder Amerika hergestellt werden, verlangen die Hersteller schon lange, dass die Zulieferteile zunehmend aus der eigenen Region kommen. Es ist also davon auszugehen, dass die heimischen Unternehmen in der Automobilbranche weniger zu tun haben werden mit erheblichen Gefahren für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Industrieregion im Grünen zu einer grünen Industrieregion wachsen zu lassen. Dazu gehört auch ein Wandel bei der Versorgung mit Energie. Ganz besonders in den Tallagen und hier im Besonderen im gesamten Lennetal wird noch heute in nicht unerheblichem Umfang Gas genutzt, um in Ofenanlagen für die nötige Hitze zu sorgen. Selbst dort, wo vornehmlich Elektroöfen diese Aufgaben übernommen haben, wird Gas in der Vor- und Nachbearbeitung genutzt. Um die Klimaziele zu erreichen, soll die Versorgung mit Gas durch sauberen Strom oder grünen Wasserstoff ersetzt werden, wo dies möglich ist.

 

Es gibt also viel zu tun. Unbestrittenes gemeinsames Ziel ist es, unsere DNA – Industrieregion im Grünen – auch für die kommenden Generationen zu erhalten und im besten Falle auszubauen. Im Sommer hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, eine Wasserstoff-Strategie für unsere Region zu entwickeln. Ergänzend zu diesem Vorhaben möchten wir in Erfahrung bringen, welche Überlegungen die Verwaltung in den folgenden Punkten anstellt beziehungsweise wie die Verwaltung auf die geschilderten Sachverhalte blickt:

 

  1. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Herausforderungen für die heimische Automobilzulieferindustrie im Kontext zu den vorangestellten Beobachtungen? Welche Anstrengungen sollten Politik, Verwaltung und Wirtschaftsförderung unternehmen, um insbesondere KMU dabei zu unterstützen, sich für andere Branchen zu öffnen – insbesondere dort, wo keine eigene Forschung und Entwicklung vorhanden ist oder weit über 90 Prozent der produzierten Güter für die Autobranche gefertigt werden? Wo gelingt dies bereits gut?
  2. In anderen Regionen Deutschlands werden neue Industrien und Technologien angesiedelt oder der Strukturwandel (Braunkohlereviere) mit erheblichen Förderprogrammen unterstützt. Hält die Kreisverwaltung ähnliche Programme zur Unterstützung unseres Strukturwandels für notwendig?
  3. Ist der Kreisverwaltung bekannt, wie hoch der Strombedarf, der durch den Wechsel von Gasversorgung auf Energieversorgung in Fertigungsprozessen steigen könnte, sich in den kommenden Jahren entwickeln wird? Ist die Energieversorgung (bezogen sowohl auf die Netzinfrastruktur als auch auf die vorhandene Strommenge) insbesondere im Lennetal ausreichend für die notwendige Umrüstung? Wie steht der Märkische Kreis zu einer Überlegung, gemeinsam mit Städten, Gemeinden und kommunalen Energieversorgern hier verstärkt für die Absicherung der Energiesicherheit selbst als Akteur einzutreten? Gibt es Beispiele im Märkischen Kreis, wo Unternehmen alleine oder auch im Verbund mit Energieversorgern sich hier auf den Weg machen?
  4. Ist dem Märkischen Kreis bekannt, in welcher Form private und öffentliche Akteure derzeit planen, dezentrale Strukturen für die Wasserstoffversorgung zu organisieren? Ist der Kreisverwaltung bekannt, wann der Märkische Kreis an eine mögliche zentrale Versorgung mit Wasserstoff durch Pipelines angebunden sein könnte?

ÖPNV-Taxi: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU

Sehr geehrter Herr Voge,

die Kreistagsfraktionen von CDU und SPD beantragen die Aufnahme des im Betreff genannten Tagesordnungspunktes für die benannten Sitzungen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verlängerungsoption für das BEA-Projekt in Meinerzhagen-Valbert wird nicht gezogen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten die Einführung eines ÖPNV-Taxi-Angebots im Gebiet Meinerzhagen zu prüfen und Gespräche mit der Stadt Meinerzhagen über die Kostenverteilung zu führen. Die Ergebnisse sind dem Kreistag zur weiteren Beratung vorzulegen.
  3. Die Einführung eines ÖPNV-Taxis ist als Option im neuen Nahverkehrsplan für den ländlichen Raum zu prüfen.

Begründung:

Das BEA-Projekt war ein erfolgreiches Modell für die Bewohner von Valbert und Meinerzhagen. Insbesondere ältere Menschen haben von dem Modellversuch profitiert. Auf der anderen Seite sind die Kosten für dieses Angebot sehr hoch.

Mobilität ist ein wichtiger Baustein für die positive Entwicklung des ländlichen Raumes. Gleichzeitig müssen aber auch die Kosten im Gesamtkontext gesehen werden.

Durch die Einführung eines ÖPNV-Taxis in Meinerzhagen könnte der Ortsteil Valbert weiterhin mit einem innovativen on-demand-Angebot zu deutlich niedrigeren Kosten versorgt werden.

Mit der Stadt Meinerzhagen sind Gespräche über die Kostenverteilung zu führen. Möglicherweise lassen sich aus diesem Angebot Erkenntnisse für andere ländlich geprägte Ortschaften im Kreisgebiet gewinnen.

 

gez. Wolfgang Rothstein (Vorsitzender SPD-Kreistagsfraktion)
gez. Karsten Meininghaus (Vorsitzender CDU-Kreistagsfraktion)

Änderung der Hauptsatzung

Sehr geehrter Herr Landrat Voge,

die vorgenannten Fraktionen beantragen unter o.g. Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Ergänzung um einen §14 a) für den Märkischen Kreis wird in der Fassung aus der Anlage beschlossen.
  2. Die beschlossene Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist unverzüglich bekannt zu machen.
  3. Der Landrat wird aufgefordert, den Kreistag über absehbare Veränderungen im Führungsteam frühzeitig, mindestens ein Jahr im Voraus, und vor Einleitung eines Nachbesetzungsverfahrens zu informieren und die Beteiligung der Politik im weiteren Verfahren abzustimmen. Bei kurzfristigen Vakanzen erfolgt die Information umgehend an die Fraktionen.

Begründung:

Gemäß § 49 Abs. 1 KrO NRW ist der Landrat Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Kreises. Er trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zum Kreis verändern, durch den Kreistag oder den Kreisausschuss im Einvernehmen mit dem Landrat zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bis zu Beginn der 2000er Jahre wurden Entscheidungen über Führungspositionen in der Kreisverwaltung im Einvernehmen zwischen Kreistag und Kreisverwaltung getroffen.

Die erneute Aufnahme der entsprechenden Regelungen in die Hauptsatzung des Märkischen Kreises ermöglicht eine höhere Transparenz bei der Besetzung von Führungspositionen und kann in der Zukunft die Besetzung von leitenden Positionen mit antidemokratisch gesinnten Führungskräften verhindern helfen.

Mit der Ergänzung der Hauptsatzung mit einem § 14 a „Personalangelegenheiten“ lt. Anlage wird geregelt, dass zukünftig in den dargestellten Fallkonstellationen Stellenbesetzungen der Fachbereichs-, Fachdienst- und Regiebetriebsleitungen im Einvernehmen mit dem Landrat einen Kreistagsbeschluss bedürfen. Mit dieser Regelung werden frühere Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten wiederhergestellt.

Mit der Übernahme der gesetzlichen Regelung aus der KrO NRW in die Hauptsatzung wird der Kreistag jedoch nicht für alle beamten- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von Führungskräften zuständig, sondern nur für solche, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern. Dabei handelt es sich insbesondere um beamtenrechtliche Ernennungen (= Einstellung von Beamten), Entlassungen und den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen. Eine unverhältnismäßige Befassung des Kreistages mit Personalangelegenheit ist daher nicht zu erwarten.

 

gez. Wolfgang Rothstein (Vorsitzender SPD-Kreistagsfraktion)
gez. Karsten Meininghaus (Vorsitzender CDU-Kreistagsfraktion)
gez. Walter Gertitschke (Vorsitzender UWG-Kreistagsfraktion)

TRAUER UM LUTZ VORMANN

Trauer um Lutz Vormann

Mit tiefem Bedauern und großer Trauer nimmt die SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis Abschied von einem engagierten Kommunalpolitiker und liebenswerten Menschen, Lutz Vormann, der im Alter von 60 Jahren viel zu früh von uns gegangen ist.

Lutz Vormann war von 2004 bis 2020, mit einer mehrjährigen Unterbrechung, Mitglied des Kreistags. Während dieser Zeit bekleidete er wichtige Positionen wie die des stellvertretenden Landrats, war Beisitzer im Fraktionsvorstand, Vorsitzender des Polizeibeirates und Mitglied im Aufsichtsrat der Märkischen Kliniken. 2014 trat er als Landratskandidat für die SPD an. Neben seiner Arbeit in der Kommunalpolitik engagierte er sich besonders bei den Johannitern.

Er zeichnete sich durch sein großes Engagement und seine pragmatische Herangehensweise aus, stets mit dem klaren Ziel vor Augen, das Leben der Menschen ein Stück weit besser zu machen. Für sein vielfältiges soziales und kommunalpolitisches Wirken wurde Lutz Vormann im Jahr 2008 das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Auch persönliche Schicksalsschläge meisterte er mit bewundernswerter Stärke und Würde. Trotz aller Herausforderungen verlor er nie sein Engagement für seine Mitmenschen und die Gesellschaft aus den Augen.

In tiefer Anteilnahme gilt unser Mitgefühl seiner Familie, seinen Angehörigen und Freunden.

Die SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis

Nachbesetzungen / Personalsituation in der Kreisverwaltung

Sehr geehrter Herr Landrat Voge,

vor einigen Wochen haben wir Ihnen in der Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 in einer Anfrage die Dringlichkeit einer Entscheidung bezüglich der Nachbesetzung der Schlüsselpositionen im Märkischen Kreis dargelegt. Leider ist bisher keine Entscheidung bekannt, was insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende passive Altersteilzeit von Frau Iris Beckmann-Klatt äußerst problematisch ist. Frau Beckmann-Klatt, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Bildung, wird Ende dieses Monates in die passive Altersteilzeit eintreten, eine Tatsache, die seit über einem Jahr bekannt ist. Es ist daher überraschend, unsere Ansicht noch sogar bedenklich, dass noch keine Entscheidung von Ihnen Herr Landrat bezüglich der Nachfolge von Frau Beckmann-Klatt vorliegt.

Des Weiteren wird die Klimaschutzbeauftragte des Märkischen Kreises, Frau Petra Schaller, in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Frau Schaller leistet seit dem 01.06.2011 als Klimaschutzbeauftragte eine herausragende Arbeit und ist hervorragend vernetzt. Aufgrund ihrer Einzelstellung ist aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion eine umfängliche Einarbeitung ihrer Nachfolge erforderlich, um ihre engagierte Arbeit fortzuführen, ihr aufgebautes Netzwerk zu erhalten und Schäden für den Kreis zu vermeiden, wie beispielsweise nicht abgerufene Fördermittel aufgrund fehlender Kenntnis.

In Anbetracht dieser Sachlage möchten wir daher folgende Fragen (erneut) an Sie richten und bitten um zeitnahe schriftliche Antwort:

1. Wann wird die Stelle der Fachbereichsleitung Jugend und Bildung ausgeschrieben?

2. Wie und durch wen soll in der Zwischenzeit die Übernahme dieser sehr verantwortungsvollen Aufgabe sichergestellt werden?

3. Wie und wann gedenken Sie mit dem absehbaren Ausscheiden der Klimaschutzbeauftragten umzugehen und für einen reibungslosen Übergang samt Einarbeitungszeit zu sorgen?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein / Ariane Knauer

Fraktionsvorsitzender / Fraktionsgeschäftsführerin

Antrag zur Änderung der Hauptsatzung: Besetzung von Stellen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Ergänzung um einen §14 a) für den Märkischen Kreis wird in der Fassung aus der Anlage beschlossen.
  2. Die beschlossene Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist unverzüglich bekannt zu machen.

Begründung:

Gemäß § 49 Abs. 1 KrO NRW ist der Landrat Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Kreises. Er trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zum Kreis verändern, durch den Kreistag oder den Kreisausschuss im Einvernehmen mit dem Landrat zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bis zu Beginn der 2000er Jahre wurden Entscheidungen über Führungspositionen in der Kreisverwaltung politisch beschlossen. Die aktuelle Hauptsatzung trifft zur Zuständigkeit in Personalangelegenheiten keine Regelung, so dass der Landrat grundsätzlich in eigener Zuständigkeit in allen Personalangelegenheiten allein entscheidet.

Mit der Ergänzung der Hauptsatzung mit einem § 14 a „Personalangelegenheiten“ lt. Anlage wird geregelt, dass zukünftig in den dargestellten Fallkonstellationen Stellenbesetzungen der Fachbereichs-, Fachdienst- und Regiebetriebsleitungen sowie Beauftragten (beispielsweise der Gleichstellungsbeauftragten) im Einvernehmen mit dem Landrat einen Kreistagsbeschluss bedürfen. Mit dieser Regelung werden frühere Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten wiederhergestellt.

Mit der Übernahme der gesetzlichen Regelung aus der KrO NRW in die Hauptsatzung wird der Kreistag jedoch nicht für alle beamten- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von Führungskräften zuständig, sondern nur für solche, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern. Dabei handelt es sich insbesondere um beamtenrechtliche Ernennungen (= Einstellung von Beamten), Entlassungen und den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen. Eine unverhältnismäßige Befassung des Kreistages mit Personalangelegenheit ist daher nicht zu erwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein                                          Ariane Knauer

Fraktionsvorsitzender                                               Fraktionsgeschäftsführerin

Gemeinsamer Antrag zur Anpassung der Gebühren im Archiv und den Museen

Beschlussvorschlag:

Die drei Museen des Märkischen Kreises werden mit Veröffentlichung der o.g. Satzung im Amtsblatt eintrittsfrei gestellt.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührentarif zur „6. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung mit Gebührentarif für den Märkischen Kreis vom 18.03.2010; hier: Anpassung der Gebühren im Archiv und den Museen“ wird bezogen auf die Museen entsprechend (Eintrittsfreistellung) angepasst.

Begründung:

Die Kreisverwaltung hatte bereits für die letzte Sitzungsrunde die Eintrittsfreistellung der Museen vorgeschlagen. Eine Beschlussfassung über die Verwaltungsvorlage erfolgte nicht.

In der Sitzung des Kulturausschusses am 21.02.2024 teilte die Verwaltung mit, dass die zu erwartenden Anschaffungskosten für das erforderliche neue Kassensystem nun im sechsstelligen Euro-Bereich liegen werden und damit deutlich über der im letzten Jahr veranschlagten Summe von ca. 80.000 Euro.

Dies in Zusammenhang mit den bereits bekannten unmittelbaren und mittelbaren Einsparmöglichkeiten einer Beitragsfreistellung der Museen und unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages der Museen hat zu einer Diskussion im Sinne des Antrages bereits in der vorgenannten Sitzung des Kulturausschusses geführt.

Unmittelbar eingespart werden könnte laut Verwaltungsdrucksache FD 40/10/0577 eine Stelle im Aufsichtsdienst der Burg Altena mit ca. 63.000 Euro jährlich. Hinzu kämen die Kosten für einen zwingend erforderlichen Wartungsvertrag im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Darüber hinaus hatte die Verwaltung in der vorgenannten Drucksache ausdrücklich auf mittelbare Einsparungen in den Bereichen der Museumstechniker und -handwerker sowie Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung und Leistungen der FDL 40, FD 13, FD 20, FD 21 und FD 41 hingewiesen.

Dem gegenüber stehen die bei freiem Eintritt künftig wegfallenden Eintrittsgelder, die ohnehin nur einen minimalen Teil der Kosten eines Museums decken können.

Aufgrund des geänderten Sachverhalts sprechen sich die antragstellenden Fraktionen für eine Eintrittsfreistellung der kreiseigenen Museen aus und beantragen o.g. Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein                                                                  Axel Hoffmann

Fraktionsvorsitzender                                                                       Fraktionsvorsitzender

SPD-Kreistagsfraktion MK                                                               FDP-Kreistagsfraktion MK

Walter Gertitschke                                                                            Manuel Huff

Fraktionsvorsitzender                                                                       Fraktionsvorsitzender

UWG-Kreistagsfraktion MK                                                            Kreistagsfraktion Die Linke

Anfrage zu Nachbesetzungen in der Kreisverwaltung

Sehr geehrter Herr Landrat Voge,

die Leiterin des Fachbereiches Jugend und Bildung, Frau Iris Beckmann-Klatt, wird in wenigen Wochen, genauer Ende April 2024 in die passive Altersteilzeit gehen. Dies ist bereits seit über einem Jahr bekannt. Umso verwunderlicher ist, dass bisher keine Planung des Landrates über ihre Nachfolge bekannt ist.

In diesem Zusammenhang war auch bereits seit längerem die Notwendigkeit der Berufung einer Jugendamtsleitung bekannt.

Die extreme Kurzfristigkeit, mit der der Tagesordnungspunkt „Berufung der Leitung des Jugendamtes und Berufung einer stellvertretenden Leitung des Jugendamtes“ auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2024 gesetzt wurde, war daher absolut unnötig und vermeidbar. Unabhängig von den per Tischvorlage vorgeschlagenen Personen, deren Berufung die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion gerne zugestimmt haben, hätten wir uns eine Vorberatung hierüber in der Fraktion gewünscht. Dies war jedoch aufgrund dieser extremen Kurzfristigkeit nicht möglich.

Die Klimaschutzbeauftragte des Märkischen Kreises, Frau Petra Schaller, wird in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Frau Schaller leistet als Klimaschutzbeauftragte seit dem 01.06.2011 eine ausgezeichnete Arbeit und ist hervoragend vernetzt. Aufgrund ihrer Einzelstellung wäre daher aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion eine umfängliche Einarbeitung einer Nachfolge geboten, um erstens ihre engagierte Arbeit fortzuführen, zweitens ihr über lange Jahre aufgebautes Netzwerk nicht zu gefährden und drittens um zu vermeiden, dass dem Kreis ein Schaden entsteht, weil beispielsweise Fördermittel in Unkenntnis nicht abgerufen werden.

Wir bitten daher den Landrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wird die Stelle der Fachbereichsleitung Jugend und Bildung ausgeschrieben?
  2. Wie und wann gedenkt der Landrat mit dem absehbaren Ausscheiden der Klimaschutzbeauftragten umzugehen und für einen reibungslosen Übergang samt Einarbeitungszeit zu sorgen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Rothstein                                          Ariane Knauer

Fraktionsvorsitzender                                               Fraktionsgeschäftsführerin

Investitionsplanung Kreisgesellschaften

Investitionsplanung Kreisgesellschaften - Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD für den Kreisausschuss am 07.03.2024 und den Kreistag am 14.03.2024

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung stellt die bekannten Investitionen der Gesellschaften / Unternehmensverbünde AMK, Kliniken und MVG für die kommenden 10 Jahre sowie deren geplante Finanzierung (durch z.B. Eigenkapital, Zuschüsse von Bund und Land sowie privater Anteilseigner etc.) mit Zinsen und Tilgung dar.

Investitionen unter 50.000 € sollen dabei möglichst in Kategorien zusammengefasst werden.

Begründung:

Die Investitionen bei den kreiseigenen Gesellschaften können in den nächsten Jahren einen signifikanten Anteil am Kreishaushalt ausmachen.

Nicht zuletzt durch das von den Städten und Gemeinden beauftragte Schreiben wird deutlich, dass es eines hohen Maßes an Transparenz und Kommunikation bedarf. Dies gilt nicht nur im Wechsel mit den kreisangehörigen Kommunen; sondern auch für den politischen Diskurs im Kreistag.

Kommunale Wärmeplanung

Gemeinsame Anfrage von CDU- und SPD-Fraktion zur kommunalen Wärmeplanung:

Namens der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Gibt es derzeit Pläne seitens des Märkischen Kreises, die kommunale Wärmeplanung für die Städte und Gemeinden zu koordinieren?
  2. Plant der Märkische Kreis Maßnahmen, um die kommunale Wärmeplanung voranzutreiben und eine nachhaltige sowie effiziente Wärmeversorgung zu fördern?
  3. Welche Unterstützung kann der Märkische Kreis den Städten und Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer individuellen Wärmekonzepte anbieten?

Der in der Abstimmung befindliche Gesetzentwurf der Bundesregierung zur kommunalen Wärmeplanung soll die Kommunen zur Dekarbonisierung und Klimaneutralität der Wärmeversorgung verpflichten. Für Gebiete ab 10.000 Einwohner wird die Pflicht zur Erstellung eines Plans voraussichtlich bis Ende 2027 gelten; für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis Ende 2025. Die NRW-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls eine entsprechende Pflicht für die Kommunen angekündigt. Folglich ist davon auszugehen, dass die kommunale Wärmeplanung absehbar zu einer Pflichtaufgabe wird.

Zuweilen grenzen die betroffenen kommunalen Infrastruktureinrichtungen unmittelbar aneinander an. Gleichzeitig fehlt es vielfach an den personellen Kapazitäten, um die aufwendigen Abstimmungsprozesse zu bewältigen. Es erscheint somit effizienter und zielführender zu sein, anstelle von 15 Einzelprozessen die Aufgabe zentral und gebündelt anzugehen und so die personellen wie finanziellen Synergien zu nutzen. Aus diesem Grunde haben aufgrund politischer Beschlüsse die Städte Hemer und Iserlohn bereits ein gemeinsames Vorgehen beschlossen.

Natursprinter MK

Natursprinter MK - gemeinamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung am 31.05.2022, des Kreisausschusses am 02.06.2022 sowie des Kreistages am 09.06.2022

 

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde von der Kreisverwaltung im Jahr 2019 ein Konzept samt Kostenermittlung für einen „Natursprinter MK“, vergleichbar mit dem „Kultursprinter MK“, entwickelt mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen den Besuch der naturkundlichen Einrichtungen im Märkischen Kreis zu ermöglichen. Das von der Verwaltung entwickelte Konzept wurde vom Kreistag seiner Sitzung am 19.12.2019 beschlossen und zur Durchführung dieses Projektes 10.000 Euro in den Haushalt 2020 eingestellt. Darüber hinaus konnte die Verwaltung weiter 5.000 Euro über Sponsoren für das Projekt generieren. Entgegen der Planung startete das Projekt infolge der Corona-Pandemie erst zum Schuljahresbeginn 2021/2022. Nach Informationen der Antragstellenden wird der Natursprinter MK seitdem sehr gut angenommen. Vor dem Hintergrund der weggefallenden Corona-Beschränkungen scheint uns ein Anstieg der Nachfrage zudem sehr wahrscheinlich.

Wir bitten die Verwaltung daher um einen Bericht in den benannten Sitzungen

  1. über die (erwartete) Auslastung des Natursprinters im MK.
  2. ob eine Ausweitung des Angebotes / der Ziele möglich ist
  3. und ggf. welche Mehrkosten dadurch entstehen würden.

Vorstellen könnten wir uns beispielsweise die Aufnahme von Bauernhöfen mit speziellen Programmen für Kinder und Jugendliche (Lernhof Bauernhof) sowie den Stiftungshof Iserlohn.

Vorbehaltlich der zu erwartenden Antworten scheint uns eine Anpassung des Budgets für den Natursprinter MK an das Budget für den Kultursprinter MK naheliegend.

Klimaschützen – Aktivitäten koordinieren

Klimaschützen – Aktivitäten koordinieren - gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung am 31.05.2022 sowie den Kreisausschuss am 02.06.2022 und den Kreistag am 09.06.2022

 

Beschlussvorschlag:

Eine Stelle „Klimaschutzkoordination“ wird im zuständigen Fachdienst eingerichtet. Die Fördermittel hierfür werden beantragt.

 

Begründung:

Umwelt- und Klimaschutz genießen eine hohe Priorität. Die aufgrund unseres Antrags vorgelegte Drucksache FD 44/10/0339 für den Ausschuss am 31.05.22 zu den Tätigkeiten des Kreises in diesem Bereich zeigen, welch hohen Stellenwert der Umwelt- und Klimaschutz hier hat.

Die Neufassung der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesumweltministerium ermöglicht u.a. die Förderung von sogenannten Klimaschutzkoordinatoren bis Ende 2027. Diese können beispielsweise in den kleineren Städten und Gemeinden unseres Kreises Klimaschutz ermöglichen oder aber auch andere Projekte vorantreiben.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass im Bereich der Klimaschutzmanagerin erhebliches Spezialwissen vorhanden ist, welches in der Kreisverwaltung ein Alleinstellungsmerkmal hat. Ein unvorhergesehener Ausfall auf dieser Stelle könnte somit auch zum Verlust des Wissens- & Erfahrungsschatzes führen. Mittelfristig wird zudem eine altersbedingte Nachfolge erforderlich werden. Die Einrichtung einer derart geförderten Stelle sehen wir daher auch unter dem Gesichtspunkt des Wissenstransfers als notwendig an.

Treibhausgasneutrale Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040.

Kreistag beschließt auf Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und Die Linken einstimmig:

 

           

  1. Der Kreistag bekennt sich zu den Klimazielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen und setzt sich das Ziel einer treibhausgasneutralen Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040.

  1. Der Kreistag fordert daher die Verwaltung auf, einen Stufenplan auf Grundlage einer Bestandsaufnahme zu erstellen und darin Anwendungsbereiche und Zeitlinien mit groben Bilanzgrenzen zu bestimmen. Hierbei können für bestimmte Emissionen, die sich als nicht vermeidbar erweisen, auch Möglichkeiten zur Kompensation des Treibhausgasausstoßes in Anrechnung gebracht werden, sofern diese unmittelbar auf den Kreis bezogen sind. Auf Grundlage des Stufenplans erarbeitet die Verwaltung unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit fortlaufend konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Planung umfasst auch eine kontinuierlich fortzuschreibende Investitionsplanung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und entsprechend auch eine Darlegung der Perspektiven zur Zielerreichung nach jeweils aktuellem Kenntnisstand. Bezogen auf die Liegenschaften ist anhand eines konkreten Gebäudes die Zielerreichung mittels einer Machbarkeitsstudie exemplarisch zu untersuchen. Dem Kreistag ist im 4. Quartal 2022 über erste Ergebnisse zu berichten und Meilensteine für den weiteren Prozess darzustellen. Über den Stand der Umsetzung bzw. weitere Planungen wird die Politik jährlich informiert.

  1. Es sollen dabei auch notwendige Investitionen Berücksichtigung finden, die den Beschäftigten des Kreises bzw. den in den Liegenschaften des Kreises arbeitenden Personen zur Aufrechterhaltung der Mobilität dienen (z. B. Ladesäulenangebot).

  1. Alle in diesem Kontext zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen und die Politik jährlich darüber zu informieren.

  1. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird im Stellenplan 2022 zunächst eine weitere Stelle zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR in den Haushalt eingestellt.

  1. Die kreiseigenen Gesellschaften/die Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Märkischen Kreises werden aufgefordert mit gleichgerichteter Zielsetzung tätig zu werden und dem Kreisausschuss jährlich zu berichten.
A45-Vollsperrung: Schnelle Hilfe dringend erforderlich

Kreistag verabschiedet auf Antrag von SPD und CDU einstimmig folgende Resolution:

 

Die Sperrung der A45 zwischen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid ist für die Menschen und Unternehmen im Märkischen Kreis, die betroffenen Städte und Gemeinden sowie die Region eine große Belastung.

Während mittelfristig eine Ertüchtigung der Brücke für den PKW-Verkehr möglich zu sein scheint, gibt es für den LKW-Verkehr keine Lösung. Gerade für diesen muss es jedoch Lösungen geben, um den Verkehrskollaps in Lüdenscheid und anderen Städten zu verhindern.

Es wäre für uns als wirtschaftlich stärkste Region in NRW ein Schaden von großer Tragweite, wenn ein jahrelanger Stillstand eintreten würde.

Auch die vielen Pendler im Märkischen Kreis nutzen die A45 als tägliche Route. Mit Blick auf den ohnehin schon vorhandenen Fachkräftemangel gilt es an dieser Stelle schnelle Lösungen zu erarbeiten.

Die folgenden Forderungen müssen unverzüglich gemeinsam mit dem Bund, dem Land, dem Kreis und den Städten und Gemeinden angegangen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Belastung für die Menschen im Märkischen Kreis und der Belastung der Anwohner aufgrund des Verkehrs in und um Lüdenscheid:

  • Einrichtung eines regelmäßig tagenden runden Tisches mit Vertretern der Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden sowie dem DGB, der Autobahn GmbH, StraßenNRW, den Kommunen und Kreisen, den Verkehrsbetrieben, den Abgeordneten im Bundestag und Landtag NRW aus der Region sowie der Polizei.
  • Einräumung der höchsten Priorität bei Planung Neubau der Brücke sowie verkürzte Genehmigungsverfahren und Ausschreibungen.
  • Erarbeitung von lokal, regional und überregional abgestimmten Verkehrskonzepten für die Ausweichstrecken und Umleitungen.
  • Entlastung von Anwohnern durch zügiges Bearbeiten und Abräumen von Baustellen auf den Ausweich und Umleitungsstrecken innerhalb des Märkischen Kreises.
  • Aufzeigen von Perspektiven für Pendler in der Region
  • Lösungen für die Logistik der Unternehmen rund um Lüdenscheid durch gute Verkehrskonzepte
  • Untersuchung aller Brücken auf aktuellen Zustand entlang der A45; insbesondere diese gleicher Bauart wie die Talbrücke Rahmede.
  • Enge Abstimmung der Straßenbaulastträger untereinander.
  • Umgehende Ertüchtigung der Strecke für die RB52 (da der zum 12.12.2021 zugesagte Restart leider kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben wurde).
Alternative für Beat the Band

U.a. aufgrund der Corona Pandemie hat sich die Band-Landschaft auch im Märkischen Kreis verändert. Dies führt dazu, dass das Interesse an der zunächst gut angenommenen und von der SPD-Kreistagsfraktion initiierten Veranstaltung Beat the Band zuletzt rückläufig gewesen ist. Um den veränderten Ansprüchen der Zielgruppe Junge Menschen gerecht zu werden, soll daher ein alternatives Konzept für die Veranstaltung Beat the Band entwickelt werden. Wir können uns vorstellen, dass hierzu ggf. eine Zusammenarbeit mit Musikschulen und oder Vereinen im Märkischen Kreis, wie beispielsweise dem KultStädte e.V., eine Möglichkeit sein könnte.

 

Daher beantragt die SPD, gemeinsam mit der CDU, für die Sitzung des Kulturausschusses 30.11.2021 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein alternatives Konzept für die Veranstaltung „Beat the Band“ zu entwickeln und dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Kinder und Jugendliche stärken – Coronafolgen bekämpfen

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und für den Jugendhilfeausschuss am 27.05.2021, den Schul- & Sportausschuss am 01.06.2021, den Kreisausschuss am 17.06.2021 und den Kreistag am 24.06.2021

 

Die Kreistagsfraktionen von CDU und SPD beantragen für die im Betreff genannten Sitzungen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Kinder und Jugendliche stärken – Coronafolgen bekämpfen“

 

Beschlussvorschlag:

Für ihren Zuständigkeitsbereich identifiziert die Kreisverwaltung durch die Corona-Pandemie entstandene besondere Problemlagen, Herausforderungen und Ansätze zur Bekämpfung der spezifischen Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Kommunen für die eine Zuständigkeit besteht. Dies soll unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms

„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erfolgen.

Weiterhin berichtet die Kreisverwaltung zeitnah in den zuständigen Gremien über Problemfelder und Maßnahmen.

 

Begründung:

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sind Kinder und Jugendliche in besonderem Maße von den Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Bildungsangebote entfallen oder sind nur sehr eingeschränkt wahrnehmbar; Vereinsaktivitäten sind vielfach untersagt; Räume zum Austausch mit Gleichaltrigen sind geschlossen. Vielfach bilden digitale Formate keinen adäquaten Ersatz.

In der Folge häufen sich nach Einschätzung vieler Fachleute sowie der betroffenen Eltern Lerndefizite, Entwicklungsverzögerungen und körperliche wie psychische Erkrankungen. Grundsätzlich betrifft dies Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Gruppen.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das im Beschlussvorschlag genannte Aktionsprogramm beschlossen und mit einem Betrag von 2 Mrd. Euro ausgestattet.

Hiervon sollen 1 Mrd. Euro auf den Abbau von Lernrückständen entfallen und eine weitere Mrd. Euro auf die Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule bereitgestellt werden.

Zur Verhinderung einer „Generation Corona“ bedarf es besonderer, gemeinschaftlicher Anstrengungen. In Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen im Märkischen Kreis halten wir eine Teilnahme an dem Aktionsprogramm für sinnvoll und bitten darüber hinaus auch um die Identifizierung weiterer Problemlagen und Handlungsfelder.

SPD-Kreistagsfraktion begrüßt Kapazitätsausweitung an kreiseigenen Schnelltestzentren

 

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt die Ausweitung der Testkapazitäten an den kreiseigenen Schnelltestzentren von derzeit 320 auf 480 Tests pro Tag. Dies wurde in der Antwort von Landrat Voge auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zunächst noch als "sehr problematisch" und "kaum denkbar" angesehen.

 

„Wir freuen uns, dass unserer mit der Anfrage beabsichtigte Anregung auf Ausweitung der Testkapazitäten nun doch Folge geleistet worden ist“ so SPD-Fraktionschef Wolfgang Rothstein. „Dass die Ausweitung nun kurzfristig sogar im Umfang von 50 Prozent möglich ist, ist außerordentlich bemerkenswert“ so Rothstein weiter.

Mehr Tempo und Verbindlichkeit bei Corona-Maßnahmen erforderlich

SPD-Kreistagsfraktion für Tempo und Verbindlichkeit bei Corona-Maßnahmen: „Land macht es sich zu einfach!“

 

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen stößt bei der märkischen SPD-Kreistagsfraktion auf Kritik. „Ein Großteil der Kreise und kreisfreien Städte in NRW liegt mittlerweile über einer Corona-Wocheninzidenz von 100, vier davon sogar über 200.“

 

Trotz dramatisch steigender Infektionszahlen sollen die Kreise und kreisfreien Städte nun entscheiden, inwiefern die Test-Infrastruktur ausreicht, um Lockerungen herbeizuführen bzw. ob auf die sogenannte Notbremse verzichtet werden kann. Das ist nicht nur inhaltlich das falsche Signal. Auch organisatorisch lädt die Landesregierung wieder einen Großteil der Verantwortung auf die kommunale Familie ab, um sich mit einer laschen Verordnung aus der Verantwortung zu ziehen“, fasst Kreistagsfraktionsvorsitzender Wolfgang Rothstein zusammen. Angesichts der Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei „Anne Will“ am Sonntagabend scheint das Vorgehen der Landesregierung auch nicht den Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz zu entsprechen.

 

Rothstein wünscht sich von der Landes- und Bundesebene mehr Verbindlichkeit: „Natürlich muss man regionale Entwicklungen unterschiedlich beurteilen. Das Ergebnis und die Folgen müssen jedoch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sein. Wir befürworten Überlegungen, die einen noch stärker definierten Instrumentenkasten über das Infektionsschutzgesetz ins Spiel bringen. Dies hätte längst erfolgen müssen, stattdessen haben wir viel Zeit verloren. Natürlich können uns auch regionale Pilotversuche weiterhelfen. Ich halte aber nicht viel davon, wenn gefühlt jeder Landkreis einen Pilotversuch anmeldet, während gleichzeitig im ganzen Land die Infektionszahlen in die Höhe schnellen. Die Berichterstattung über die Situation auf den Intensivstationen in den heimischen Krankenhäusern zeigt leider deutlich, dass im Märkischen Kreis über Lockerungen derzeit nicht gesprochen werden kann.“

 

Ganz im Gegenteil. Nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch im Bereich der Kontaktnachverfolgung stießen die Mitarbeitenden mittlerweile (wieder) an ihre Grenze. „Wir möchten uns daher ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie der kreiseigenen Gesellschaften, zu denen natürlich auch das Klinikum gehört, sowie den vielen Helferinnen und Helfern für ihren außerordentlich Einsatz für die Menschen in unserem Kreis bedanken. Dies schließt selbstverständlich auch die Kräfte im Impfzentrum und den Schnelltestzentren mit ein.“

 

Für die kommenden Monate sei eine gute Test-Infrastruktur zwingend erforderlich. „Wir haben daher eine Anfrage an die Kreisverwaltung gerichtet und um eine Berichterstattung über den aktuellen Stand gebeten. Gleichzeitig regen wir an, bei den Testzentren des Kreises die Taktung der Termine zu verdichten und ggf. durch befristete Hinzuziehung von externen Kräften mehr Kapazitäten zu schaffen“, so Rothstein weiter.

 

Mit Sorge betrachtet die SPD-Kreistagsfraktion auch die Situation in den Betrieben. „Der Märkische Kreis ist eine Industrieregion. Die meisten Arbeitsplätze befinden sich im gewerblichen Bereich. Die allermeisten Beschäftigten dort können kein Homeoffice machen. Wir verstehen überhaupt nicht, warum die Kanzlerin überhaupt noch darüber nachdenkt, betriebliche Testungen zur Pflicht zu machen. Alle, egal ob sie in der Fabrik, im Supermarkt oder in anderen Dienstleistungen arbeiten, müssen einen Anspruch auf mehrmalige Corona-Testungen pro Woche haben. In vielen Betrieben funktioniert das Prinzip der Freiwilligkeit. Aber jeder – auch kleine – Betrieb, der seine Beschäftigten nicht testet, macht zu wenig für den Gesundheitsschutz“, meint Fabian Ferber, stellvertretender Vorsitzender der Kreistagsfraktion.

Schnelltestzentren / Pandemie-Bekämpfung

Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion an den Landrat des MK

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

im Märkischen Kreis gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, sich in einem Testzentrum bzw. in Arztpraxen einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Doch nur wenige der Testzentren bieten neben dem Schnelltest auch den im Falle eines positiven Ergebnisses erforderlichen Labortest (PCR-Test) an.

 

Zwei dieser Testzentren, in denen beide Tests durchgeführt werden können, werden vom Märkischen Kreis betrieben. Leider stehen gerade dort nur wenige freie Termine für einen Schnelltest zur Verfügung. Die Wartezeit für einen Schnelltest beträgt derzeit in beiden Einrichtungen über eine Woche.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Öffnungszeiten gelten derzeit jeweils für die beiden vom Kreis betriebenen Testzentren?
  2. Wie viele Schnelltest werden derzeit jeweils in diesen beiden Testzentren stündlich/pro Tag mit wie viel Personal durchgeführt?
  3. Wie viele PCR-Tests werden derzeit jeweils in diesen beiden Testzentren stündlich/pro Tag mit wie viel Personal durchgeführt?
  4. Besteht die Möglichkeit, die Testkapazitäten der beiden Testzentren durch die befristete Aufstockung des Personals, beispielsweise durch Studierende, auszuweiten und wenn nein, warum nicht?
  5. Besteht die Möglichkeit, die Taktung der Termine zu verdichten (auch um Wartezeiten zu verhindern) und wenn nein, warum nicht?
  6. In welchen Bereichen der Pandemie-Bekämpfung werden derzeit wie viele Mitarbeitende anderer Behörden, beispielsweise von Finanzämtern und Bundeswehr, unterstützend eingesetzt bzw. wurden angefragt?“
Haushaltsrede 18.03.2021

Haushaltsrede von Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK

zur Sitzung des Kreisausschusses am 18.03.2021

 

Die heutige Kreisausschusssitzung in ein Novum in der Geschichte der Kommunalpolitik im Märkischen Kreis. Erstmals entscheidet ein Kreisausschuss abschließend über einen vorliegenden Haushaltsplan anstelle des Kreistags.

 

Möglich macht dies der Delegationsbeschluss des Kreistags vom 10.12.2020.

 

Erforderlich macht dies, die seit über einem Jahr vorherrschende Corona-Pandemie.

 

Die Kreisverwaltung hat bewiesen, dass sie ein ganzes Jahr lang handlungsfähig war, auch weil sie bereits vor dem Eintritt der Pandemie die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat.

 

Wir wissen aber auch, dass bereits vor der Pandemie der Personalbedarf in der Verwaltung nicht komplett gedeckt werden konnte. Die verstärkte Förderung des vorhandenen Personals und die Gewinnung weiterer Fachkräfte ist jedoch für den Erhalt der Handlungsfähigkeit der Verwaltung unerlässlich.

 

Auch in den kommenden Monaten wird die Bewältigung der Corona-Pandemie die Hauptaufgabe von Politik und Verwaltung bleiben. Ohne eine starke Kreisverwaltung werden die Herausforderungen der Zukunft nicht gemeistert, die Digitalisierung, Globalisierung, technischer Wandel, Transformation der Arbeit und Klimawandel mit sich bringen. Und die durch die Corona-Pandemie noch verstärkt werden.

 

Der Märkische Kreis sichert nicht nur in Krisenzeiten das soziale Leben. Dies muss auch in 2021 und natürlich darüber hinaus so bleiben. In den Bereichen Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wirtschaftsförderung und Umweltschutz werden wichtige Weichen gestellt. Dafür wollen wir die Kreisverwaltung mit den notwendigen Mitteln ausstatten und werden dem Haushaltsplan zustimmen.

 

Mit entscheidend dafür ist Entlastung der Städte und Gemeinden durch die Reduzierung der Kreisumlage um rund 10 Millionen Euro im Vergleich zu Haushaltsaufstellung. Dafür hat sich die SPD-Kreistagsfraktion bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung stark gemacht.

 

Möglich macht diese Entlassung u.a. die isolierte Bilanzierung der Corona-Kosten in Höhe von 8,4 Mio. Euro für das Jahr 2021, anstelle der ursprünglich von der Verwaltung geplanten Verrechnung mit den erhöhten Bundesanteilen der Kosten der Unterkunft. Diese sorgen nun für eine Erhöhung der Kreiserträge und wirken damit gleichzeitig umlagesenkend, kommen also den Städten und Gemeinden zugute.

 

Die Reduzierung der Kreis-Ausgleichsrücklage um 5,175 Mio. Euro für dieses Jahr begrüßen wir mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden ausdrücklich. Doch die dauerhafte Reduzierung der Kreis-Ausgleichsrücklage kann nicht die Lösung für die finanziellen Probleme der kommunalen Familie sein, die durch Bundes- und Landesvorgaben und der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips (wer beauftragt zahlt) verursacht werden.

 

Neben der Kreisverwaltung sind die kreiseigenen Gesellschaften im letzten Jahr besonders gefordert gewesen und verdienen weiterhin unsere Unterstützung.

 

Wir wollen die Mobilität im Kreis besser und umweltschonender gestalten. Dazu brauchen wir eine starke MVG. Die Corona-Kosten dürfen deswegen nicht durch neue Sparpläne bei unserer Verkehrsgesellschaft bezahlt werden. Im Gegenteil: Wir wollen den ÖPNV stärken und vom reinen angebotsorientierten zu einem nachfrageorientierten Dienstleistungsangebot umstrukturieren.

 

Neben dem ÖPNV bildet auch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises (AMK) einen wichtigen Baustein für das Ziel, der Klimaneutralität näher zu kommen.

 

Die Märkischen Kliniken waren in den letzten Monaten ein Garant für die Gesundheitsversorgung. Als Anbieter medizinischer Maximalversorgung wurde hier die Pandemie an vorderster Front bekämpft. Es bleibt dabei: Wir stehen zum Klinikkonzern in öffentlicher Hand, um die Gesundheitsversorgung im städtischen und ländlichen Raum zu garantieren. In diese Garantie schließen wir auch die Wirtschaftsdienste Hellersen ein mit ihren wichtigen Wäsche- und Sterilisationsdienstleistungen. Ausdrücklich hervorheben möchten wir an dieser Stelle die Wichtigkeit von angemessenen Arbeitsbedingungen und Vergütungen für den gesamten Gesundheits- und Pflegebereich.

 

Und natürlich nicht nur dort. Die Folgen der Pandemie wie Kurzarbeit und Auftragseinbrüche sowie die Transformation der Arbeit etc. treffen viele Menschen und Betriebe auch hier bei uns im Märkischen Kreis hart. Über unsere kreiseigene Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung (GWS) sind daher neben der Pandemie-Bewältigung wirtschaftspolitische Akzente zu setzen, um Arbeitsplätze und Betriebe fit für die Zukunft zu machen. Daher müssen wir zeitnah darüber beraten, wie wir die GWS für die diese Aufgaben stärken können.

 

Wir bedanken uns

  • ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie der kreiseigenen Gesellschaften für ihren außerordentlich Einsatz für die Menschen in unserer Region / in unserem Kreis.
  • bei dem Kämmerer für die vielen Erklärungen,
  • und natürlich ganz besonders bei Frau Sprung, Frau Kuhlmann, Herrn Suchalla und ihrem Team, die seit nunmehr einem Jahr vor ganz besonderen Herausforderungen stehen.

Verstärkungen der Klimaschutzaktivitäten des Märkischen Kreises

„Beratungen zum Haushalt – Verstärkungen der Klimaschutzaktivitäten des Märkischen Kreises“

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung, des Kreisausschusses sowie des Kreistages.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Klimafolgenanpassung vorzulegen und die Inanspruchnahme von Fördermitteln hierfür zu prüfen.

 

Begründung:

Mit der Beratungsdrucksache FD 44/10/0082 teilt die Verwaltung mit, dass das Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 umgesetzt sei. Daher ist nunmehr über das weitere konzeptionelle Vorgehen des Märkischen Kreises in Sachen Klimaschutz zu entscheiden.

 

Neben der Notwendigkeit den Temperaturanstieg durch entsprechende Klimaschutzmaßnahmen zu begrenzen, wächst auch der Bedarf sich an die nicht mehr zu verhindernden Klimafolgen anzupassen wie die Zunahme von extremen Wettereignissen beweist.

 

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ist es vor der Bereitstellung zusätzlicher personeller und sächlicher Mittel notwendig zuerst ein Konzept zur Klimafolgenanpassung vorzulegen, so wie der § 5 Abs. 3 des geplanten Klimaanpassungsgesetzes NRW es den Kommunen empfiehlt. Die möglicherweise bestehende Notwendigkeit zur Erweiterung der personellen Ressourcen und Bereitstellung weiterer sächlicher Mittel kann erst dann erfolgen, wenn die Handlungs-optionen festgelegt worden sind.

 

Mit dem Förder-Navi der Energieagentur und dem Förderlotsen der Bezirksregierung Arnsberg bestehen geeignete Instrumente zur Akquise von Fördermitteln.

Erklärung zum Haushaus 2021

Erklärung der SPD-Kreistagsfraktion MK

16.02.2021

 

Der Märkische Kreis sichert nicht nur in Krisenzeiten das soziale Leben. Dies muss auch in 2021 so bleiben. In den Bereichen Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wirtschaftsförderung und Umweltschutz werden wichtige Weichen gestellt. Dafür wollen wir die Kreisverwaltung mit den notwendigen Mitteln ausstatten und werden dem Haushaltsplan zustimmen. Ohne eine starke Kreisverwaltung werden die Herausforderungen der Zukunft nicht gemeistert.

 

Während auf allen politischen Ebenen bei den Vertragsverhandlungen für die wichtigen Corona-Impfstoffe gezaudert und gezögert wurde, hat die Kreisverwaltung in Rekordtempo ein kreisweites Impfzentrum bezugsfertig gemacht. Mit über 400.000 Menschen in 15 Städten und Gemeinden ist der Märkische Kreis groß, die Wege sind lang. Deswegen haben wir uns auch für die Einrichtung eines zweiten Impfzentrums eingesetzt, das aber bei der Landesregierung keine Unterstützung gefunden hat.

 

Für die kommenden Wochen und Monate, die im Lichte der Impf-Kampagne stehen, wird wichtig sein, dass möglichst alle Menschen ein Impfangebot bekommen, die sich impfen lassen möchten. Aufgrund der Komplikationen bei der Terminanmeldung werden viele ältere Menschen keinen Impftermin bekommen haben. Deswegen fordern wir den Märkischen Kreis auf, sich für eine Kampagne, möglichst in Briefform, stark zu machen, um alle über 80-jährigen Menschen noch einmal zu kontaktieren, die sich bislang nicht impfen ließen bzw. noch keinen Impftermin haben.

 

In den kommenden Monaten wird die Bewältigung der Corona-Pandemie die Hauptaufgabe von Politik und Verwaltung bleiben. Die Kreisverwaltung hat bewiesen, dass sie ein ganzes Jahr lang handlungsfähig war, weil sie auch die notwendigen Vorkehrungen vor dem Eintritt der Pandemie getroffen hat. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die für die Menschen in unserer Region großen Einsatz gezeigt haben.

 

Wir wissen aber auch, dass insbesondere im Gesundheitsbereich auch schon vor dem Pandemie-Ausbruch der Personalbedarf nicht komplett gedeckt werden konnte. Im Alltag und in Krisenzeiten muss die Verwaltung handlungsfähig bleiben. Deswegen wir auch in Zukunft mehr dafür tun müssen, um die Fachkräfte in die Kreisverwaltung zu holen und das Personal in den Kreishäusern zu fördern.

 

Die kreiseigenen Gesellschaften sind im letzten Jahr besonders gefordert gewesen und verdienen unsere Unterstützung: Die MVG sieht sich mit dem Hin und Her bei der Öffnung der Schulen mit großen logistischen Herausforderungen konfrontiert. Um Kontakte zu vermeiden, haben viele Menschen Bus und Bahn gemieden. Dennoch wissen wir: Wenn wir die Mobilität im Kreis besser und umweltschonender gestalten wollen, brauchen wir eine starke MVG. Die Corona-Kosten dürfen deswegen nicht durch neue Sparpläne bei unserer Verkehrsgesellschaft bezahlt werden. Im Gegenteil: Wir wollen Bus und Bahn im Kreis stärken.

 

Nicht nur über einen starken Öffentlichen Personennahverkehr kann der Märkischen Kreis einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Auch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises (AMK) bildet einen wichtigen Baustein für das Ziel, der Klimaneutralität näher zu kommen. Verbunden mit einer aktiven sowie nachhaltigen Wirtschafts- und Industriepolitik wollen wir den Wandel von der „Industrieregion im Grünen“ zur „Grünen Industrieregion“ schaffen.

 

Die Märkischen Kliniken waren in den letzten Monaten ein Garant für die Gesundheitsversorgung. Als Anbieter medizinischer Maximalversorgung wurde hier die Pandemie an vorderster Front bekämpft. Es bleibt dabei: Wir stehen zum Klinikkonzern in öffentlicher Hand, um die Gesundheitsversorgung im städtischen und ländlichen Raum zu garantieren. In diese Garantie schließen wir auch die Wirtschaftsdienste Hellersen ein mit ihren wichtigen Wäsche- und Sterilisationsdienstleistungen.

 

Kurzarbeit, Auftragseinbrüche, der Wandel im stationären Einzelhandel und die Transformation der Automobilindustrie haben die heimische Wirtschaft im Pandemie-Jahr 2020 bestimmt. Die Pandemie wird auch in den kommenden Monaten eine große Rolle spielen. Unser Sozialstaat hat die größten Härten abgemildert. Dennoch sehen wir, dass die lange Dauer des zweiten Lockdowns viele Menschen und Betriebe hart trifft. Neben der Pandemie-Bewältigung wollen wir wirtschaftspolitische Akzente setzen, um Arbeitsplätze und Betriebe fit für die Zukunft zu machen. Erste Schritte hat die kreiseigene Gesellschaft für und Wirtschafts- und Strukturförderung (GWS) gemacht. Wir wollen ihre Arbeit unterstützen und stärken.

 

Die Herausforderungen der Zukunft sind groß. Das Gebot der Stunde darf deswegen nicht „Verzagtheit“ lauten. Mit einer robust aufgestellten Kreisverwaltung und aktiven Kreisgesellschaften, die das soziale Leben im Kreis garantieren, wollen wir den Wandel aktiv gestalten.

„Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“

 „Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“

Die Beitragsmessungsgrenze liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro. Die nächste Beitragsstufe beginnt bei einem Jahreseinkommen von 37.500 Euro. Um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, halten wir den Wegfall der ersten Beitragsstufe für angemessen.

 

Um die Auswirkungen auf die differenzierte Kreisumlage möglichst zu verhindern beziehungsweise zu minimieren, wird eine (Teil-) Refinanzierung durch Veränderungen bei den Elternbeiträgen bei höheren Jahreseinkommen angestrebt. Denkbar wären hier beispielsweise die Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder die Einführung einer zusätzlichen Beitragsstufe ab einem Jahreseinkommen von 125.000 Euro.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt daher in den jeweiligen Sitzungen wie folgt zu beschließen:

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.02.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für den offenen Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa und Kindertagespflege wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Offener Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreistages am 18.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Offener Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Über die von der Verwaltung vorgelegten Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen wird entschieden.

Konzept „Storytelling Märkisches Sauerland“ und künstlerische Ausleuchtung der Burg Altena 202

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Kulturausschusses vom 18.02.2021, des Kreisausschusses am 11.03.2021 sowie des Kreistages am 18.03.2021

Hier: „Haushalt 2021“

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, haushaltsneutral

1) ein touristisches (Online-) Konzept „Storytelling Märkisches Sauerland“ zu erstellen unter Berücksichtigung von „Originalen“ und „Ausflugserlebnissen“ (Personen und Orte) aller Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis,

2) anknüpfend an die Burg-Glanzlichter 2019 und 2020 ein Konzept für eine künstlerische Ausleuchtung der Burg Altena 2021 zu erstellen.

Begründung:

Aufgrund der Corona-Lage und der dadurch in 2021 ausfallenden Großveranstaltungen (Mittelalterfest u.a.) werden Finanzmittel frei. Diese könne und sollen aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ohne Erhöhung des Gesamtbudget für sogenannte „coronaresistente“ Kultur- bzw. Tourismusprojekte umgewidmet werden.

Zu 1.

In der Sitzung des Kulturausschusses im Februar 2020 wurde die Wichtigkeit eines Online-Marketings für (kultur-) touristischen Ziele des Märkischen Kreises bzw. im Märkischen Kreis deutlich.

Auch wenn der Tourismus derzeit brach liegt, sollen die Märker und ihre Gäste Geschichten erfahren, die in der Nach-Corona-Zeit Lust darauf machen, die damit verbundenen Angebote wahrzunehmen und tolle Erlebnisse im Märkischen Kreis zu haben.

Dem Dreiklang „Story - Angebot - Erlebnis“ folgend, sind für den Märkischen Kreis und alle 15 Städte und Gemeinden Stories zu dort lebenden Originalen (z.B. Kiepenlisettken aus Schalksmühle) aufzuschreiben und online zu stellen, die ein Interesse wecken und Lust machen, an deren Wirkungsorte zu fahren. In diesem Zusammenhang sind auch Ausflugserlebnisse zu erzählen bzw. zu beschreiben, beispielsweise die (Wander-) Wege, auf denen Kiepenlisettken unterwegs war einschließlich der besonderen Orte an diesen Wegen (Haferkasten, Bauernhaus Wippekühl, Heesfelder Mühle etc.).

Zu 2.

„Coronaresistent“ und sehr erfolgreich war im Dezember 2020 die Illumination der Burg Altena – Kunst draußen, unentgeltlich und für alle Märker, aber auch auswärtige Besucher. Die Laufzeit der Aktion wurde wegen des außerordentlichen Zuspruchs um eine Woche bis nach Neujahr verlängert.

Das Glanzlicht Burg Altena wurde zum zweiten Mal vom Publikum bestens angenommen und konnte zahlreichen Besuchern, darunter vielen Familien, trotz den Corona-Einschränkungen einen positiven Lichtblick in der Weihnachtszeit geben. Auch für Fotografen war die Burg Altena ein beliebtes Ziel und Motiv.

Die Verbreitung in den sozialen Medien hätte mit konventioneller, bezahlter Werbung nicht größer sein können. Die Aktion ist nicht nur für Altena und die Menschen im Märkischen Kreis von Bedeutung, sondern entwickelt eine Strahlkraft weit über die Kreisgrenzen hinaus.

Gerade mit dem Thema Licht können neben der bisherigen spektakulären Architekturbeleuchtung durch spezialisierte (Beleuchtungs-) Techniker darüber hinaus Ideen heimischer Künstler umgesetzt werden. "Glanzlicht Burg Altena" soll daher in 2021 mit einem künstlerischen Konzept stattfinden.

Konzept für das digitale Marketing des Fachdienstes Kultur und Tourismus

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kulturausschusses vom 18.02.2021

Hier: „Konzept für das digitale Marketing des Fachdienstes Kultur und Tourismus"

 

Für die vorgenannte Sitzung beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes und bittet die Verwaltung um einen Sachstandbericht bzgl. des Konzepts für das digitale Marketing des Fachdienstes Kultur und Tourismus bzw. um Vorstellung des Konzepts in der Ausschusssitzung.

 

Begründung:

Der Kulturausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.02.2020 mit der Erstellung eines Konzeptes für das digitale Marketing des Fachdienstes Kultur und Tourismus beauftragt. Zwischenzeitlich wurden Mitarbeitende des Fachdienstes unseres Wissens nach zur Unterstützung des Gesundheitsdienstes infolge der Corona-Pandemie herangezogen. Wir bitten daher um einen Bericht, inwieweit das o.g. Konzept zwischenzeitlich erstellt werden konnte, bzw. um Vorstellung dieses Konzepts in der Ausschusssitzung.

Zwischen Hünenpforte und Hönnetal – Etablierung einer neuen touristischen Route

Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU für die Sitzung des Kulturausschusses am 18.02.2021

Zwischen Hünenpforte und Hönnetal – Etablierung einer neuen touristischen Route

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten in Kooperation mit den Städten Hagen, Iserlohn, Hemer und Balve sowie relevanten Museen Kontakt aufzunehmen und bei positiver Resonanz eine Projektidee zu entwickeln sowie auszuloten, inwiefern sich hierfür Fördermittel generieren lassen.

 

Begründung:

Die Entdeckung des Neanderthalers liegt mehr als 150 Jahre zurück. In der Nähe seines Fundortes, der Feldhofer Grotte, befindet sich heute mit dem Neanderthal Museum ein multimediales Erlebnismuseum. Leider ist die eigentliche Fundstelle durch Steinbrucharbeiten zerstört und parkähnlich gestaltet worden, so dass sich die Landschaft, von der sich der Neanderthaler angezogen fühlte, an dieser Stelle nicht mehr erleben lässt.

Anders sieht es in unserer Region aus. In den Höhlen des Sauerlandes sind Neanderthaler-Funde vorhanden, so z.B. auch in der Balver Höhle. Die dort gemachten paläontologischen und prähistorischen Relikte können im Museum für Vor- und Frühgeschichte an der Luisenhütte angeschaut werden und Mammutskulpturen in der Stadt weisen auf die archäologischen Grabungen hin. Auch das Hönnetal weist prähistorische Höhlen auf und bietet sich als höhlenreichstes Tal Deutschlands für Wanderungen auf den Spuren dieser weit zurückliegenden menschlichen Vergangenheit an.

In Hagen befinden sich mit den Funden aus der Blätterhöhle die bisher frühesten direkten Nachweise für den anatomisch modernen Menschen in Westfalen und die Gegend zählt damit zu den bedeutendsten Geschichtslandschaften in Nordrhein-Westfalen. Zu sehen sind die „ältesten Westfalen“ im Museum für Ur- und Frühgeschichte im Wasserschloss Werdringen.

Dieses bedeutende Erbe sollte aus Sicht der antragstellenden Fraktionen touristisch besser erschlossen werden. Wir schlagen daher einen neuen touristischen Pfad zur frühen Menschheitsgeschichte zwischen Balve und Hagen vor. Moderne Techniken, wie Apps und QR-Codes können dabei an Stationen, auch in der Natur, die Ur- und Frühgeschichte touristisch besser erlebbar machen. Die Etablierung dieser Route sollte in Kooperation mit den Städten Hagen, Iserlohn, Hemer und Balve sowie insbesondere mit dem Museum für Ur- und Frühgeschichte erfolgen. Wünschenswert wäre auch eine Unterstützung durch das Neanderthal Museum in Mettmann. Ein möglicher Name für die touristische Route könnte lauten: „Zwischen Hünenpforte und Hönnetal – auf den Spuren der ersten Westfalen“.

 

Unterstützung des Naturschutzzentrums

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen hat der Kreistag in seiner Dezembersitzung beschlossen, dass Naturschutzzentrum Märkischer Kreis e. V. in Lüdenscheid wie folgt zu unterstützen:

Das Naturschutzentrum Märkischer Kreis e.V. erhält längstens für die ersten drei Monate im Jahr 2021 einen 50-prozentingen Mietkostenzuschuss bis zu einer Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Sollte der Neuabschluss eines Mitvertrages für das bisherige Mietobjekt Grebbecker Weg 3 in Lüdenscheid nicht zustande kommen, unterstützt der Märkische Kreis das Naturschutzzentrum e.V. bei einer anderen Übergangslösung (beispielsweise der Anmietung von Container) für längstens drei Monate mit einer Summe von bis zu maximal 6.000 Euro insgesamt.

Unterstützung des Naturschutzzentrums beantragt

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Kreistages am 10.12.2020

Beschlussvorschlag:

Das Naturschutzzentrum Märkischer Kreis e. V. in Lüdenscheid erhält längstens für die ersten drei Monate im Jahr 2021 einen 50-prozentingen Mietkostenzuschuss bis zu einer Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Sollte der Neuabschluss eines Mitvertrages für das bisherige Mietobjekt Grebbecker Weg 3 in Lüdenscheid nicht zustande kommen, unterstützt der Märkische Kreis das Naturschutzzentrum e.V. bei einer anderen Übergangslösung (beispielsweise der Anmietung von Container) für längstens drei Monate mit einer Summe von bis zu maximal 6.000 Euro insgesamt.

Begründung:

Im Jahre 2001 erwarb eine Bietergemeinschaft aus NRW-Stiftung, Stadt Lüdenscheid und dem Förderverein Naturschutz MK e.V. den größten Teil des ehemaligen Standortübungsplatz am Stilleking. In Abstimmung mit dem Märkischen Kreis wurde ein umfassendes Nutzungskonzept erarbeitet (Naturschutzgebiet etc.). Rund 60 ha wurden als Weidefläche für die Heckrinderherde gesichert.

Im Jahr 2017 ergab sich die Möglichkeit, den anliegenden Hof Dohle samt der Restfläche zu erwerben. Ziel war der Umzug des Naturschutzzentrums vom jetzigen Standort am Grebbecker Weg in den umgebauten Hof Dohle.

Im Zuge der Renovierungsmaßnahmen der Liegenschaft 58515 Lüdenscheid, Oelken 79 hat sich herausgestellt, dass wesentlich umfangreichere Arbeiten als zuvor absehbar erforderlich sind (trotz der bereits erfolgten Verlängerung um 1 Jahr seitens des Märkischen Kreises).

Dazu muss letztendlich das Hauptgebäude komplett entkernt und saniert werden. (siehe Brief vom 19.November 2020 an die Kreistagsfraktionen)

Die Auswirkungen der Corona Pandemie haben zusätzlich zu einer Verzögerung der Arbeiten geführt. Der für Ende dieses Jahrs geplante Umzugstermin zur neuen Liegenschaft ist daher nicht einzuhalten. Auch die beteiligten Organisationen des ehrenamtlichen Naturschutzes können leider vor Weihnachten nicht mehr die geforderten Vorarbeiten leisten.

Um die sinnvolle Arbeit des Naturschutzzentrums in der Zwischenzeit sicher zu stellen, unterstützt der Märkische Kreis das Naturschutzzentrum e.V. für eine maximal dreimonatige Übergangszeit mit einer Gesamtsumme von maximal 6.000 Euro. Die mietfreie Unterbringung des Naturschutzzentrums bleibt für 30 Jahre ab dem 1.4.2021 dann entsprechend erhalten.

Letztendlich bekommt der Märkische Kreis einen hervorragenden Ort, von dem sowohl viele Aufgaben des Naturschutzes geleistet werden als auch zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche entwickelt werden können.

Bernd Schildknecht erneut 2. Stelllvertretender Landrat

Bernd Schildknecht wurde erneut zum 2. Stellvertretener Landrat des Märkischen Kreises gewählt.

Die Wahl des ehrenamtliche DGB-Kreisvorsitzende und frühere 1. Bevollmächtigten der IG-Metall im Märkischen Kreis erfolgte in geheimer Wahl auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion in der konstituierenden Sitzung des Kreistages.

Bernd Schildknecht zum 2. Stellvertretenden Landrat gewählt

Bernd Schildknecht ist neuer 2. Stellvertretener Landrat des Märkischen Kreises. Der ehrenamtliche DGB-Kreisvorsitzende und frühere 1. Bevollmächtigten der IG-Metall im Märkischen Kreis tritt damit die Nachfolge von Lutz Vormann an, der seinen Posten krankheitsbedingt zur Verfügung gestellt hatte. Die geheime Wahl erfolgte in der jüngsten Sitzung des Kreistages auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion.

Konjunkturprogramm des Bundes – „Corona-Folgen bekämpfen“

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 25.Juni 2020

 

Der Koalitionsausschuss im Bund hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturprogramm unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen.
Unter Punkt 18 der Maßnahmen ist eine Erhöhung des Bundesanteils für die Kosten der Unterkunft und Heizung von 25 % auf bis zu 75 % beschlossen worden.


Bedingt durch die Pandemie treten in den Kommunen des Märkischen Kreises in vielfacher Hinsicht  finanzielle Probleme auf. Neben Einbußen bei der Gewerbesteuer sind insbesondere geringere Ausschüttungen kommunaler Tochtergesellschaften sowie fehlende Einnahmen bei Kultur- und Freizeitangeboten (bei gleichbleibenden Kosten) zu verzeichnen.

Im Sinne der Solidarität zwischen dem Kreis und seinen angehörigen Kommunen und im gemeinsamen Interesse die Leistungsfähigkeit zu erhalten, würden wir einerseits die durch den höheren Bundesanteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung erzielten Entlastungen gerne an die kreisangehörigen Kommunen in 2021 weiter geben.

Andererseits sind durch die Corona-Pandemie beim Märkische Kreis und den Kreisgesellschaften, insbesondere MVG und Märkische Kliniken, Mehraufwendungen bzw. erhebliche Verluste entstanden. Zum
derzeitigen Zeitpunkt ist noch unklar, inwieweit diese durch Zuschüsse von Bund und Land aufgefangen werden können und welche Auswirkungen sich daraus auf den Kreishaushalt und somit auf die Städte und Gemeinden ergeben werden.


Daher beantragen wir:


Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung prüft, wieweit die durch den höheren Bundesanteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung erzielten Entlastungen an die kreisangehörigen Kommunen in 2021 weiter gereicht werden können.

Bernd Schildknecht soll neuer 2. Stellvertretender Landrat werden

Die SPD-Kreistagsfraktion hat einstimmig beschlossen, den ehrenamtlichen DGB-Kreisvorsitzenden und früheren 1. Bevollmächtigten der IG-Metall im Märkischen Kreis Bernd Schildknecht für die Wahl zum neuen 2. Stellvertretenden Landrat vorzuschlagen. Sein Vorgänger Lutz Vormann hat sich entschlossen, schweren Herzens aber zukunftsorientiert von seinem Amt als 2. Stellvertretender Landrat des Märkischen Kreises mit Ablauf des 16.03.2020 zurückzutreten. Die Wahl erfolgt in der Sitzung des Kreistages am 26. März 2020.

Politik trifft Betrieb: Zukunft der Arbeit im Märkischen Kreis

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SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis                                                              Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik MK

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Märkische Kreis und die Region Südwestfalen stehen vor großen Herausforderungen. Die Transformation der Arbeit im Zusammenhang mit der Digitalisierung wird nicht irgendwann kommen. Sie hat bereits begonnen. Erste Veränderungen im Bereich der Autoindustrie sind nicht nur in Plettenberg, Lüdenscheid bzw. Südwestfalen bereits spürbar. Und sie werden sich in nächster Zeit noch beschleunigen. Wir dürfen diese Veränderungen nicht nur beobachten. Sondern wir müssen sie aktiv begleiten, um die betroffenen Menschen und Firmen zu unterstützen.

Genau darüber möchten wir gerne mit Ihnen und Euch sprechen und laden Sie und Euch daher ganz herzlich ein zu unserer Diskussionsveranstaltung

Politik trifft Betrieb: Zukunft der Arbeit im Märkischen Kreis

Donnerstag, 13. Februar 2020, 18:00 Uhr,

Gasthof Zur Post, Alter Weg 7, 58840 Plettenberg – Ohle

Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen und Euch!

Wolfgang Rothstein                                                              Volker Schmidt

Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK                      Vorsitzender der SGK MK

 

Kontakt

SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Tel. (0 23 51) 9 66 – 6120, Fax (0 23 51) 9 66 – 6122, info@spdfraktion-mk.de, www.spdfraktion-mk.de

 

Programm

18:00 Uhr      Kleiner Imbiss

18:30 Uhr      Begrüßung

Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis

18:35 Uhr      Einführung und Moderation

Volker Schmidt, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik, Kreisverband Märkischer Kreis (SGK MK)

18:40 Uhr      Vorträge und Diskussion

  • Gudrun Gerhards, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Märkischer Kreis
  • Fabian Ferber, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Märkischer Kreis, Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung, Mitglied im Berufsbildungsausschuss SIHK
  • Stefan Steinkühler, Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Iserlohn

20:00 Uhr      Fazit und Schlusswort

Volker Schmidt, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik, Kreisverband Märkischer Kreis (SGK MK)

 

Hinweis zum Datenschutz

Fotos und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung in Online-Medien, in sozialen Netzwerken, Printpublikationen und sonstigen Massenmedien veröffentlich werden. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden. Wir behandeln Ihre Daten sicher und konform mit der Datenschutzgrundverordnung.

Haushaltsrede 19.12.2019

Haushaltsrede Wolfgang Rothstein, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK

Sitzung des Kreistages am 19.12.2019

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!

Herzlich Willkommen zur zweiten Haushaltsrede am heutigen Tag.

Und zur letzten Haushaltsplanberatung in dieser Wahlperiode.

Wenn wir über den Haushalt reden, dann sind der Sozialhaushalt und die Personalkosten die größten Bereiche, die es finanziell zu bewältigen gibt.

Auch wenn die Haushaltszahlen in den letzten Jahren durchaus schon mal dramatischer ausgesehen haben – die finanzielle Ausstattung der kommunalen Familie ist nach wie vor unbefriedigend. Land und Bund übertragen uns immer wieder neue Aufgaben – vielfach ohne diese angemessen zu finanzieren. Die Pflicht zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips wird schlichtweg ignoriert.

Mehraufwand durch neue gesetzliche Regelungen und zusätzliche Aufgaben, sei es durch Übertragung „von Oben“ oder zur Entlastung unserer Kommunen, beispielsweise durch die Übernahme der Trägerschaft von Förderschulen, führen u.a. zu einem erhöhten Personalbedarf - mit entsprechenden Auswirkungen auf den Stellenplan. Dieser sowie die Kreisumlage an sich stehen jedes Jahr in der Kritik unserer Städte und Gemeinden.

Ich habe großes Verständnis für die Sorge und Nöte unserer Kommunen, bin ich doch selber nicht nur hier im Kreis sondern auch als Ratsvertreter tätig. Zugegebenermaßen in einer Stadt, der es vergleichsweise noch gut geht. Doch natürlich kann man auch in Plettenberg das Geld nur einmal ausgeben.

Ich weiß aber auch, welche Aufgaben der Kreis für seine Städte und Gemeinden übernimmt und sie somit entlastet. Was die Gesellschaften für die Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Kreises leisten.

Stipendien an Medizinstudenten

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 10.12.2019

Beschlussvorschlag:

  1. Der Märkische Kreis vergibt in den nächsten fünf Jahren nach der Richtlinie vom 15.11.2014 über die Gewährung eines Stipendiums für Medizinstudenten jährlich bis zu vier finanzielle Beihilfen in Höhe von je 600 € für die Dauer von maximal vier Jahren.
  2. Die Haushaltsansätze sind entsprechend anzupassen.
  3. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Sachstand und die Entwicklung.

Begründung:

Die Situation der ärztlichen Versorgung im Märkischen Kreis ist bekanntermaßen schwierig und wird sich im Rahmen der demografischen Entwicklung zunehmend noch schwieriger gestalten. Dies betrifft gleichermaßen die niedergelassenen Arztpraxen und Krankenhäuser aber auch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Es droht eine Mangelversorgung im allgemeinmedizinischen und Facharztbereich. In den letzten Jahren wurden - auch bzw. vor allem auf Initiative der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU - verschiedene Maßnahmen in der Verwaltung eingeleitet, um diesem Missstand zu begegnen. So vergibt der Märkische Kreis bereits seit 2015 jährlich bis zu vier Stipendien an Medizinstudenten für die Dauer von maximal vier Jahren. Ziel dieser Stipendien ist es, Ärztinnen und Ärzte für eine Arbeit im Märkischen Kreis zu gewinnen, da die Vergabe der Stipendien mit der Verpflichtung verbunden ist, nach Abschluss des Studiums für eine bestimmte Dauer als Arzt im Kreisgebiet tätig zu sein. Nach derzeitiger Beschlusslage konnten die letzten Stipendien im Jahr 2019 vergeben werden. Eine Verlängerung dieses „Projektes“ bedarf eines Beschlusses der entsprechenden Gremien. Um den Anreiz für potentielle Bewerber*innen zu erhöhen, soll die Stipendienhöhe von 500 Euro auf 600 Euro monatlich erhöht werden.

Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit - Erhöhung der Haushaltsansätze

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 10.12.2019

Beschlussvorschlag:

  1. Der Haushaltsansatz für die „Zuschüsse an Selbsthilfegruppen“ wird von bisher 15.300 Euro auf 22.000 Euro erhöht.
  2. Der Haushaltsansatz für die „Zuschüsse an Vereine bei Sinnesgeschädigten“ (Kriegsblinden-, Zivilblinden-, Gehörlosenvereine) wird von 5.300 Euro auf 7.500 Euro erhöht.
  3. Der Haushaltsansatz der sonstigen Zuschüsse für Verbände der freien Wohlfahrtspflege wird von 101.000 Euro auf 110.000 Euro erhöht.

Begründung:

Wir sehen in der Arbeit der Selbsthilfegruppen ein wichtiges Element im Gesundheits- und Sozialbereich. Hier können sich Gleichgesinnte in ähnlichen Lebenssituationen treffen, um Erfahrungen und Informationen auszutauschen. Dazu werden im Haushalt des Märkischen Kreises finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die als eine Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Selbsthilfegruppen zu werten sind. Darüber hinaus soll auch die ehrenamtliche Arbeit der Wohlfahrtsverbände gestärkt werden.

Erfolgsmodell Beat the Band

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kulturausschusses am 26.11.2019

Beschlussvorschlag:

Für die Fortsetzung der erfolgreichen Veranstaltung Beat the Band sind weitere 10.000 Euro in den Kulturhaushalt einzustellen.

Begründung:

Aufgrund des großen Erfolges der Veranstaltung mit Eventcharakter für junge Menschen soll diese auch im kommenden Jahr durchgeführt werden.

Kulturelle Angebote und Vereine stärken

Anträge der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kulturausschusses am 26.11.2019

Beschlussvorschlag:

  • Für die Erstellung von Imagevideos über die kulturellen Einrichtungen des Märkischen Kreises werden 10.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
  • Der Haushaltsansatz für den „Kultursprinter wird um 10.000,00 Euro erhöht.
  • Der Haushaltsansatz für die kulturtragenden Vereine wird von 27.500 Euro auf 36.000 Euro erhöht.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Senkung der Kreisumlage

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Kreisausschusses am 12.12.2019 und des Kreistages am 19.12.2019

Beschlussvorschlag:

§ 6 Absatz 1 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Die Kreisumlage wird auf 40,76 % der für das Haushaltsjahr 2020 maßgebenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

Begründung:

Nach bisherigem Diskussionsverlauf ist mit einer Absenkung der geplanten Landschaftsverbandsumlage um 0,3 % für das Haushaltsjahr 2020 auszugehen. Bisher wurden Senkungen und Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage jeweils an die Städte und Gemeinden in gleicher Höhe bei der Festsetzung der Kreisumlage berücksichtigt. Demzufolge ist der geplante Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 41,13 % auf 40,76 % zu senken. Den Fraktionen ist dabei bewusst, dass unter Umständen eine geringfügige Abweichung nach oben oder unten durch die Landschaftsversammlung beschlossen werden kann.

Natursprinter MK

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung am 24.09.2019

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept samt Kostenermittlung für einen „Natursprinter MK“, vergleichbar mit dem „Kultursprinter MK“, zu entwickeln und dem Ausschuss in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Ziel des „Natursprinters MK“ soll es sein, Kindern und Jugendlichen den Besuch der naturkundlichen Einrichtungen im Märkischen Kreis zu ermöglichen. Im Märkischen Kreis gibt es ein Vielzahl möglicher Ziele, die erstens den Unterricht in der Schule hervorragend ergänzen können und zweitens den Kindern und Jugendlichen grundsätzlich die Wichtigkeit des Naturschutzes näher bringen können. Denkbar wären hierfür beispielsweise das Naturschutzzentrum Lüdenscheid, die Arche Noah Menden, die Waldschule Iserlohn, der Waldlehrpfand Meinerzhagen etc. Häufig scheitert ein Besuch jedoch daran, dass der Aufwand und die Kosten eines derartigen Tagesausflugs für die Schulen zu hoch sind.

Weltumwelttag 2020

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung am 24.09.2019

Beschlussvorschlag:

Am Freitag, den 5. Juni 2020 ist der nächste Weltumwelttag. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sowie den Umwelteinrichtungen im Märkischen Kreis für diesen Tag Aktionen oder Ähnliches zu planen und dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung 2020 ein Gesamtkonzept vorzulegen. Der Beitrag des Märkischen Kreises könnte beispielsweise in einem verbilligten Ticket der MVG liegen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Digitalpakt Schule

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 25.09.2019

 

Für die vorgenannte Sitzung bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Digitalisierung und den Veränderungen insbesondere in der Lern- und Arbeitswelt eine entsprechende zukunftsfähige Ausstattung unserer Schulen unerlässlich ist.

Seit dem Frühjahr steht fest, dass das Land NRW rund 1 Milliarde aus dem Digitalpakt Schule für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen erhält. Das Landeskabinett hat in der letzten Woche nun endlich die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule gebilligt. Für die Schulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises stehen Fördermittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung, die ab dem 15. September 2019 beantragt werden können.

Wir bitten daher die Verwaltung um einen Bericht in der Ausschusssitzung, für was die aus dem Digitalpakt Schule zur Verfügung gestellten Mittel konkret an welchen Schulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises verwendet werden sollen und wann die entsprechende Anträge gestellt werden. Ferner bitten wir um Vorstellung der Medienentwicklungskonzepte der „Kreisschulen“ in der Ausschusssitzung.

Waldsterben in den heimischen Wäldern

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung, des Kreisausschuss sowie des Kreistages im Dezember 2019

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung berichtet über den derzeit absehbaren Umfang der Schäden im Wald und welche Möglichkeiten sie sieht, um die ökologischen und auch die ökonomischen Folgen der „Borkenkäferplage“ zu mindern.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Vorschläge zu unterbreiten, mit welchen Maßnahmen insbesondere die Arbeiten der heimischen Waldbauer im Märkischen Kreis sinnvoll unterstützt werden können.

Begründung:

Die extreme Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 hat im Märkischen Kreis, in Südwestfalen, im Land NRW, in der gesamten Bundesrepublik und vielen angrenzenden Staaten zu flächigem Absterben von Waldbeständen geführt.

Zunächst war davon die Baumart Fichte vor allem in den niedrigen Regionen in NRW betroffen. Mittlerweile hat sich das Absterben der Wälder aber auch auf die submontanen und montanen Lagen auf die in südliche Richtungen gelagerten Waldbestände und vielfach auch auf die Bergkuppen aus-gedehnt. Die Bäume sterben teilweise allein schon aus Wassermangel ab, vielfach ist jedoch die auf-grund der Witterung explosionsartige Vermehrung der Borkenkäfer als Folge die Hauptursache für die real vorhandene Katastrophe.

Auch die Hauptlaubbaumarten Buche und Eiche sind mittlerweile betroffen, sie sterben aufgrund des nicht verkraftbaren Wassermangels ab. Als Folge muss man einen völligen

Zusammenbruch des Holzmarktes in Deutschland und den angrenzenden Staaten konstatieren. Fichtenholz ist momentan nur noch in knapp 12 m langen Abschnitten in Containern nach Südostasien vermarktbar, aber auch nur dann, wenn sie kurz nach dem Befall durch die Käfer geerntet und zum sofortigen Abtransport bereitgestellt werden.

Ältere abgestorbene Bäume bleiben derzeit aus folgenden Gründen im Wald stehen:

• Wegen der riesigen Mengen nicht verwertbaren Holzes sind nur Bruchteile davon etwa als Hackschnitzel oder Industriehölzer einer irgendwie gearteten Verwendung zuzuführen.

• die Holzpreise sind in Folge der beschriebenen Situation völlig verfallen.

Die vielen privaten Waldbesitzer, denen der weitaus größte Teil der Waldflächen gehört, verlieren derzeit ihr über Jahrzehnte aufgebautes Kapital, was zumindest zum Teil als Unterhalt für sie und ihre Familien, weiterhin aber auch für die Altersvorsorge dienen sollte. Aus diesem Grunde fehlen ihnen auch die finanziellen Mittel, die abgestorbenen Waldbestände beseitigen zu lassen, um eine Wiederbewaldung in den kommenden Jahren in Angriff nehmen zu können. Auf die vielfachen logistischen Probleme, die nach Auffassung der Fachleute von Wald und Holz NRW deutlich größer als die nach dem Orkan "Kyrill" und den Folgestürmen eingeschätzt werden, sei hiermit kurz verwiesen. Abschließend wird auf die Problematik der Baumartenwahl, der Pflanzenbeschaffung sowie der Finanzierung der notwendigen Aufforstungen aufmerksam gemacht.

Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die Tierwelt und landwirtschaftliche Aspekte können hier nur als Schlagworte aufgeführt werden. Gleiches gilt für die regionalwirtschaftliche Bedeutung.

Bekanntermaßen sind die Zuständigkeiten des Kreises im Forst begrenzt. Dennoch sind alle aufgefordert beim Waldsterben 2.0 unterstützend tätig zu werden. Die Landesregierung hat das Problem erkannt und bereits erste Maßnahmen beschlossen.

Elektrisch angetriebene Busse - Antriebswende im Märkischen Kreis?

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 11.09.2019

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Dipl.-Ing. Tammo Voigt der Fa. Mercedes-Benz in die Sitzung im November 2019 einzuladen.

Begründung:

Herr Voigt hat in der Gesellschafterversammlung der MVG am 29.08.2019 einen interessanten Vortrag zu diesem Thema gehalten, der aus unserer Sicht einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden sollte. Die Informationen könnten die Fraktionen im Kreistag weiter nutzen und in ihre Entscheidungen einfließen lassen.

Information über die Belastbarkeit der vorhandenen Stromnetze im Märkischen Kreis

Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 11.09.2019

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, über die möglichen Belastungen von Stromnetzen zu informieren und dazu einen geeigneten Vortragenden in die Novembersitzung 2019 einzuladen.

Begründung:

Die Antragsteller möchten Informationen darüber, wie belastbar bei einer zunehmenden Elektrifizierung von Fahrzeugen (E-Mobilität) die Netze sind und ob die Lademöglichkeiten derzeit flächendeckend angeboten werden könnten. Da im Kreistag und vermutlich auch in unseren Städten/Gemeinden wenig über die Belastbarkeit vorhandener Netze bekannt ist, sind Erkenntnisse darüber für den Kreistag, die Räte vor Ort, aber auch für die heimischen Betriebe und Bürger/-innen von großer Bedeutung.

Ein belastbares Stromnetz ist die Voraussetzung, um zukunftsfähig die Infrastruktur für eine fortschreitende E-Mobilität schaffen zu können.

Azubi-Ticket / Erreichbarkeit der Berufskollegs

Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion an den Landrat:

 

Im Zusammenhang mit unserer Forderung, dass sich Politik und Verwaltung des Märkischen Kreises zwingend damit befassen müssen wie der Märkische Kreis in der Zukunft aussehen soll, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen:

  1. Wie viele berechtigte Personen im Märkischen Kreis gibt es, die ein Azubi-Ticket nutzen könnten?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, dass sich Ausbildungsunternehmen auf freiwilliger Basis an den Kosten für das Azubiticket beteiligen?
  3. Wie wird das Azubiticket seit der Einführung im Westfalentarif angenommen?
  4. Wie ist die Erreichbarkeit der einzelnen Berufskollegs im Märkischen Kreis mit dem Öffentlichen Personennahverkehr:
  1. Grundsätzlich?
  2. Zu den Schulanfangszeiten?
  3. Nach Unterrichtsende?
  4. Dauer der An- und Abreise aus den einzelnen Städten und Gemeinden im MK?
Bau einer Freiflächensolaranlage auf der Deponie Lüdenscheid-Kleinleifringhausen

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung am 24.09.2019

 

Die Deponie in Kleinleifringhausen liegt bis weit in die vierziger Jahre unseres Jahrhunderts in der Nachsorgephase.

Zurzeit wird geprüft, inwieweit der gesamte Rückbau des Deponiegeländes modifiziert  werden kann, um auch zukünftig die Umlademöglichkeiten für Grün- und Bioabfall für den STL GmbH Lüdenscheid zu erhalten.

Dadurch könnten das Gebäude und Teile der Erschließung erhalten bleiben.

Auf der anderen Seite wird von vielen Stimmen aus Politik und Gesellschaft der weitere Ausbau der regenerativen Energien gefordert. Die Diskussion um die Klimakrise erfordert auch im Märkischen Kreis verstärkte Anstrengungen in diesem Bereich.

Gerade Freiflächenanlagen in Autobahnnähe werden z.B. im LEP NRW dazu vorgeschlagen. Zahlreiche Deponien in NRW wurden schon mit derartigen Anlagen bebaut.

 

 

 

Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumförderung für den Märkischen Kreis

Anfrage zur Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumförderung für den Märkischen Kreis vom 31. Juli 2019

 

In Fortführung zu unserer Anfrage vom 22.02.2019 zur Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumförderung für den Märkischen Kreis bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden im ersten Halbjahr  2019 Fördermittel für Mietwohnraum abgerufen?
  2. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden im ersten Halbjahr  2019 Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum abgerufen?
  3. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden im ersten Halbjahr  2019 Fördermittel für Modernisierungen abgerufen?
  4. Wie hoch sind die im Jahr 2019 für den Märkischen Kreis zur Verfügung stehende Fördersummen für Mietwohnungsbau, Eigenheimförderung und Modernisierungen?
E-Government / digitaler Kreis -

Antwort der Kreisverwaltung auf die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreisausschusses am 19. Juni 2019

 

Definition E-Government:

 

Häufig wird der Begriff „Digitalisierung“ sehr undifferenziert und uneinheitlich für die anstehenden Entwicklungsprozesse der Zukunft verwendet. Dabei versteht man allgemein unter Digitalisierung lediglich die Aufbereitung von Informationen zur Verarbeitung oder Speicherung in einem digitaltechnischen System. Die Informationen liegen dabei in beliebiger analoger Form vor und werden in ein digitales Signal umgewandelt. Nach dem Umstieg auf eine digitale Verwaltung liegen somit nur noch Daten und keine physikalischen Dokumente mehr vor.

 

Die Zielrichtung des E-Government ist mit dem speziellen Blick auf die Verwaltung weitergehender, denn es schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienstleistungen. Dabei ist E-Government nicht nur eine Frage der technischen Ausstattung sondern auch der Organisation. Neben den Daten der Bürger und der Verwaltung, die digital verwaltet werden, werden auch die Prozesse zur Erzeugung der Daten, der Verarbeitung und Bearbeitung sowie der Rückübermittlung an den Bürger betrachtet und auf eine elektronische Abwicklung umgestellt.

 

E-Government bedeutet daher nicht, eine gut strukturierte Website anzubieten mit Anträgen, die nur zum Download oder als pdf-Formular zur Verfügung stehen. Digitalisierung der Verwaltung als Grundlage des E-Governments bedeutet, aus der Nutzersicht ein Angebot zu schaffen, so dass Anliegen elektronisch übermittelt und anschließend in der Verwaltung ohne Medienbruch elektronisch weiterverarbeitet werden können. Im Online-Zugangs-Gesetz (OZG) des Bundes werden daher Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander in einem Portalverbund zu verknüpfen.

 

Diese Grundgedanken sind auf das gesamte Veränderungsmanagement anzuwenden. Hierdurch verändern sich die Ansprüche an elektronische Verwaltungsdienstleistungen in elementarer Form. Das Ziel ist nicht durch Technikeinsatz mögliche Wartezeiten zu verkürzen, sondern Leistungsangebote zu vernetzen und diese jederzeit verfügbar zu machen, teilweise ohne Wartezeiten vor Ort. Jedes neu zu schaffende Angebot im Rahmen des E-Governments muss aber neben der technischen Lösung auch ein prozessuales Konzept und ein Sicherheitskonzept für den Datenaustausch beinhalten.

 

Ärztekümmer*in

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19. März 2019 damit beauftragt zu prüfen

  1. ob und wo (beispielsweise Kreisverwaltung, GWS o.ä.) die Einrichtung eines*r Ärztekümmerers*in für den Märkischen Kreis sinnvoll sein kann,
  2. in welcher Form eine solche Stelle in die bisherigen Tätigkeiten des Märkischen Kreises zur Ärztegewinnung eingebunden werden kann.

 

Als Ergebnis dieser Prüfung präsentierte die Kreisverwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2019 folgende Stellungnahme:

Schulformsprecher*innen im Fachausschuss

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU hat der Kreistag nun die Zusammensetzung des Schul- und Sportausschusses einstimmig geändert. Mit beratender Stimme sind künftig jeweils ein*e Vertreter*in der Berufskollegs und der Förderschulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises Mitglied im Schul- und Sportausschuss.

 

Vorangegangen war diesem Antrag ein Gespräch der antragstellenden Kreistagsfraktionen mit den Schulleitungen der beiden Schulformen, die diese Form der Beteiligung ausdrücklich begrüßen. Das Vorschlagsrecht liegt bei den jeweiligen Schulformen.

 

Gewählt wurden als Vertreterin der Berufskollegs Frau Ursula Wortmann-Mielke und als ihr Stellvertreter Herr Bernhard Ingelbach. Die Förderschulen vertreten wird Frau Anna Christoforidis. Herr Thomas Wosnitza übernimmt ihre Stellvertretung.

Chancen der Digitalisierung: „E-Government / digitaler Kreis“
(v.l.n.r: Martin Murrack, Wolfgang Rothstein, Ariane Knauer) Quelle: Volker Schmidt

Die SPD-Kreistagsfraktion befasst sich derzeit insbesondere mit den Veränderungen, Chancen und möglichen Risiken der fortschreitenden Digitalisierung, Diese hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Gesellschaft. Darunter auch auf die Arbeit von öffentlichen Verwaltungen.

Genau darum ging es jetzt in einer Fraktions-Themensitzung, zu der auch Vertreter*innen der örtlichen SPD-Ratsfraktionen und die SPD-Bürgermeister im Märkischen Kreis eingeladen waren. Fachkundige Unterstützung erhielten die Sozialdemokrat*Innen vom Stadtdirektor und Kämmerer vom Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Digitalisierung der Stadt Duisburg, Martin Murrack. Dieser berichtete unter der Überschrift „Smart City“ auf anschauliche Art und Weise über der Prozess und die Erfahrungen rund um den Masterplan Digitales Duisburg.

Die Anwesenden waren sich einig, dass die Digitalisierung zahlreiche Möglichkeiten der Verbesserung / Erleichterung sowohl für die Bürger*innen als auch die Mitarbeiter*innen bieten kann. U.a. soll laut dem E-Government-Gesetz NRW ein digitaler und medienbruchfreier Arbeitsablauf vorangetrieben werden. So sieht das Gesetz beispielsweise die Einführung der E-Akte vor. Damit soll für die Bürger*innen ein zusätzliches Serviceangebot bereitgestellt werden. (Multi Chanel Zugang)

Als ersten Schritt hat die SPD-Kreistagsfraktion nun einen Sachstandsbericht über die Umsetzung bzw. die Strategie zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW in der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Kreisausschusses beantragt.

„E-Government / digitaler Kreis“.

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreisausschusses am 19. Juni 2019

 

Für die o.g. Sitzung beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Aufnahme des eigenständigen Tagesordnungspunktes „E-Government / digitaler Kreis“.

 

Die fortschreitende Digitalisierung verändert etablierte Strukturen in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft. Dies betrifft nicht nur die Industrie, das Gesundheitswesen oder andere Wirtschafts- und Dienstleistungs-branchen sondern gleichermaßen die Arbeit von öffentlichen Verwaltungen. Auch die der Verwaltung des Märkischen Kreises. Dabei kann es zu einer grundlegenden Veränderung von Arbeitsweisen kommen.

 

Es stellt sich daher die Frage, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Arbeit von öffentlichen Verwaltungen und die Vernetzung verschiedener Akteure haben kann. Durch das E-Government-Gesetz NRW sowie die Ende 2018 beschlossene E-Government-Strategie NRW soll ein digitaler und medienbruchfreier Arbeitsablauf vorangetrieben werden. So sieht das Gesetz u.a. die Einführung der E-Akte vor. Damit soll für die Bürger*innen ein zusätzliches Serviceangebot bereitgestellt werden. (Multi Chanel Zugang)

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um einen Sachstandsbericht mit anschließender Diskussionsmöglichkeit in der o.g. Ausschusssitzung über die Umsetzung bzw. die Strategie zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW in der Kreisverwaltung.

 

Wir bitten insbesondere um Informationen zu folgenden Aspekten:

  • Wie viele Mitarbeiter*innen sind mit dieser Aufgabe befasst?
  • Welche Aufgabenbereiche sind betroffen ?
  • Zeitschiene
  • Einbeziehung der Mitarbeiter*innen
  • Personelle Auswirkungen
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Datensicherheit
  • Möglichkeiten im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit etc.
  • Welche Projekte bearbeitet die SIT GmbH derzeit in diesem Zusammenhang?
Ärzte-Kümmerer*in für den Märkischen Kreis

Kreisverwaltung prüft auf Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU die Einrichtung der Stelle eines*s "Ärze-Kümmerers*in*

Mit großer Mehrheit bei Gegenstimme der Linken wurde vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 19. März 2019 folgender Beschluss getroffen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

  1. ob und wo (beispielsweise Kreisverwaltung, GWS o.ä.) die Einrichtung der Stelle eines*r „Ärzte-Kümmerers*in“ für den Märkischen Kreis sinnvoll sein kann
  2. in welcher Form eine solche Stelle in die bisherigen Tätigkeiten des Märkischen Kreises zur Ärztegewinnung eingebunden werden kann

Über das Ergebnis wird in der nächsten Ausschusssitzung berichtet werden.

Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumförderung für den Märkischen Kreis

Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 14.03.2019


 

Zukunft des ÖPNV im Märkischen Kreis

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 14.03.2019

 

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2019 zur „Zukunft des
ÖPNV im Märkischen Kreis wie folgt Stellung:


Welchen Stellwert hat der ÖPNV für die Menschen im Märkischen Kreis? Welchen Bedürfnissen
soll er – in Zukunft – entsprechen?

Der öffentliche Personennahverkehr ist für die Menschen im Märkischen Kreis sehr wichtig.
Er soll auch in Zukunft in einer guten, aber auch bezahlbaren Qualität unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.


Steht die Entwicklung / das Angebot von On-Demand-Verkehren im Konflikt mit der derzeitigen
Gesellschaftsform der MVG einschl. der Direktvergabe (interner Betreiber)?

Diese neuen alternativen Bedienungsformen im öffentlichen Personenverkehr sind derzeit
noch nicht abschließend rechtlich und verkehrswirtschaftlich definiert. Derzeit erarbeitet das
BMVI ein Positionspapier für die Novellierung des PBefG zu den „on-Demand-Verkehren“.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 2 Abs. 7 PBefG) besteht die Möglichkeit, im Rahmen
der sogenannten „Experimentierklausel zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten“
eine Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg für die Dauer von maximal 4 Jahren
zu beantragen. Ein Konflikt mit der derzeitigen Gesellschaftsform der MVG einschl. der
Direktvergabe wird im Zusammenhang mit der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten
und bei Erteilung einer entsprechenden Genehmigung grundsätzlich nicht gesehen. Bei einem
konkreten Angebot von On-Demand-Verkehren müsste dessen Vereinbarkeit mit dem
öffentlichen Dienstleistungsauftrag vor Antragstellung juristisch geprüft werden.


Ist dafür möglicherweise eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation, beispielsweise durch die Gründung einer Tochtergesellschaft erforderlich?

Eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation ist bei Nutzung der „Experimentierklausel“
nicht erforderlich.


Wie können solche zusätzlichen Angebote finanziert werden? Ist dies beispielsweise durch
eine Vereinbarung mit ortsansässigen Firmen / Unternehmen möglich? Sind darüber hinaus
weitere alternative Finanzierungsmodelle denkbar und wenn ja, welche?

Neben der Nutzerfinanzierung wäre auch eine Beantragung für die Bezuschussung zu den
laufenden Betriebskosten sowie für Investitionszuschüsse für die Fahrzeuge möglich. Die
Beteiligung von ortsansässigen Firmen an der Finanzierung wäre im Rahmen eines zeitlich
befristeten Projekts mit einem Bezug zu den Unternehmen grundsätzlich möglich.


Projekte im Mobilitätsmanagement
Für das Jahr 2019 sind insgesamt 3 Projekte im Mobilitätsmanagement geplant.
1.) Aktionstag „Mobil und aktiv mit 65+“ am 17.09.2019
MVG stellt dem Märkischen Kreis einen Bus sowie zwei Mitarbeiter zur Verfügung, um
bewegungseingeschränkten Menschen Tipps zur sicheren Teilnahme am ÖPNV zu geben
2.) Bus-Schule am 21.05.2019 und 23.05.2019 in Werdohl
2018 wurde an zwei Grundschulen in Menden das Bus-Schule Projekt begonnen. Ziel ist es,
den Kindern die Angst vorm Bus fahren zu nehmen und die Attraktivität des Busfahrens für
die Schüler zu steigern. In zwei Bussen erklären die Fahrer den Schulkindern der ersten bis
vierten Klasse unter anderem das sichere Verhalten im und am Bus. Ferner soll mit diesem
Projekt sogenannten „Elterntaxis“ im Individualverkehr begegnet werden.
3.) Sonderverkehre zu den Verkehrssicherheitsveranstaltungen am 12.11.2019
Um die Teilnahme von Schülern an einem pädagogischen Theaterstück zur Verkehrserziehung
am 12.11.2019 zu ermöglichen, ist es geplant, Sonderfahrten der MVG durchzuführen.

Finanzierung der Förderschulen und Berufskollegs in Trägerschaft des Märkischen Kreises

Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.03.2019

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss vom 27.02.2019 ein Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf vom 16.11.2017 letztinstanzlich bestätigt. Die Stadt Monheim
hatte gegen den Heranziehungsbescheid des Kreises Mettmann zur Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2016 geklagt. Hintergrund der Klage ist die Finanzierung der Förderschulen
sowie der heilpädagogischen bzw. integrativen Kindertagesstätten im Wege der allgemeinen
Kreisumlage. Die Stadt Monheim vertritt die Auffassung, dass hierfür eine Teilkreisumlage zu
bilden ist, weil es sich jeweils um eigenständige Einrichtungen handelt, welche von der Stadt
Monheim teilweise nur geringfügig und teilweise überhaupt nicht genutzt wurden. Diese
Rechtsauffassung wurde durch die entscheidenden Gerichte bestätigt.


Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Jahr 2016. Verfahren für die Jahre 2017 und
2018 sind noch rechtshängig.


Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes lag der Verwaltung bei der Erstellung dieser
Vorlage noch nicht vor. Aufgrund dieser Tatsache und der Kürze der zur Verfügung stehenden
Zeit ist eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes und der möglichen Folgen
durch die Verwaltung noch nicht möglich. Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf
vom 16.11.2017 ist jedoch ersichtlich, dass sich die Voraussetzungen, unter denen das
Urteil ergangen ist, in einigen Punkten deutlich von den Voraussetzungen im Märkischen
Kreis unterscheiden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nicht allein die Finanzierung der
Förderschulen Klagegegenstand war, sondern dass es gleichermaßen um die Finanzierung
der Förderschulen sowie der heilpädagogischen bzw. integrativen Kindertagesstätten ging.
Das argumentativ vorgetragene Missverhältnis zwischen der Inanspruchnahme der jeweiligen
Einrichtungen und der Beteiligung an deren Kosten war bei den Kindertagesstätten noch
weitaus stärker ausgeprägt als bei den Förderschulen. Von insgesamt 147 Kindern kamen im
Jahre 2016 lediglich 4 aus Monheim. Über die allgemeine Kreisumlage sollte die Stadt Monheim
jedoch 32,18 % der Kosten tragen. Der Märkische Kreis ist jedoch bekanntlich kein Träger
heilpädagogischen bzw. integrativen Kindertagesstätten, so dass hier allein auf die Situation
an den Förderschulen abzustellen ist.

Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass der Kreis Mettmann die Stadt Monheim über
die allgemeine Kreisumlage zu den Kosten für eine Förderschule herangezogen hat, welche
die Stadt Monheim bereits aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitfinanzierte.
In diesem Fall lag also eine Doppelbelastung vor.


Die Finanzierung der Berufskollegs des Kreises Mettmann war nicht Gegenstand der Klage,
weil für sie bereits eine Teilkreisumlage erhoben wurde. Diese beruhte jedoch auf einer abweichenden
Sachlage. Da die Stadt Monheim und die Stadt Langenfeld dem Zweckverband
der Berufsbildenden Schulen Opladen angehörten, kämen ihnen die Berufskollegs des Kreises
Mettmann nur in geringen Umfang zustatten. Eine vergleichbare Situation gibt es im
Märkischen Kreis ebenfalls nicht.


Zu den einzelnen Fragen:
1. Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf und der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW keine
Folgen für die Finanzierung der Förderschulen und Berufskollegs in Trägerschaft des
Märkischen Kreises ergeben. Eine endgültige Bewertung dieser Frage kann jedoch
erst erfolgen, wenn der Verwaltung der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vorliegt.
Sobald dies der Fall ist, wird die Verwaltung die möglichen rechtlichen Konsequenzen
prüfen.
2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aus Sicht der Verwaltung keine Änderung der Finanzierung
erforderlich. Im Übrigen wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen.

Ärzte-Kümmerer*in

Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.03.2019

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

  1. ob und wo (beispielsweise Kreisverwaltung, GWS o.ä.) die Einrichtung der Stelle eines*r „Ärzte-Kümmerers*in“ für den Märkischen Kreis sinnvoll sein kann
  2. in welcher Form eine solche Stelle in die bisherigen Tätigkeiten des Märkischen Kreises zur Ärztegewinnung eingebunden werden kann.

Begründung:

Die ärztliche Versorgung im Märkischen Kreis ist bekanntermaßen nach wie vor schwierig. In den letzten Jahren wurden - auch auf Initiative der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU - verschiedene Maßnahmen in der Verwaltung eingeleitet, um diesem Missstand zu begegnen.

Ein aus unserer Sicht interessanter Ansatz wurde im Kreis Soest entwickelt. Wie einem Presseartikel zu entnehmen ist, wurde bei der dortigen Wirtschaftsförderung die Stelle eines „Hausärzte-Kümmerers“ eingerichtet, mit dem vordringlichsten Ziel den Versorgungsmangel aufzuhalten. Als zentraler Ansprechpartner soll er jungen Ärztinnen und Ärzten Wegbegleiter bei einer Praxisübernahme sein. Zu den Aufgaben eines solchen „Kümmerers“ gehört auch ggf. für einen Arbeitsplatz der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners, Praxisräume, Wohnung oder KITA-Platz zu sorgen. Dazu kann auch Hilfe bei Fragen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten kommen. Diese umfassende und vielfach unbürokratische Tätigkeit bezieht sich im Kreis Soest offensichtlich lediglich auf die Gewinnung von Hausärzten.

Im Märkischen Kreis steht neben der Gewinnung von Allgemeinmediziner*innen auch der Facharztmangel im Fokus der Betrachtung. So fehlt es z. B. in manchen Kommunen an einer ortsnahen Versorgung bei Kinderärzten. Aus diesem Grunde sollte eine zentrale Anlaufstelle allen Ärzten dienen.

Im Kreis Soest scheint das beschriebene Konzept erfolgreich zu sein. Vor diesem Hintergrund bitten die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU um eine Prüfung, in welcher Form sich ein ähnliches Konzept auf den Märkischen Kreis übertragen lässt.

Finanzierung der Förderschulen und Berufskollegs in Trägerschaft des Märkischen Kreises

Anfrage für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.03.2019

 

Das Oberverwaltungsgericht hat kürzlich mit der Ablehnung des Berufsantrages des Kreises Mettmann das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bestätigt, wonach die Finanzierung von Förderschulen über die allgemeine Kreisumlage rechtswidrig ist. Hintergrund ist die Klage der Stadt Monheim am Rhein aus dem Jahr 2016 gegen o.g. Finanzierungsmodell.

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet daher um einen Bericht der Kreisverwaltung in der Ausschusssitzung über die o.g. Thematik und um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

  1. Welche Folgen hat das o.g. Urteil auf die Finanzierung der Förderschulen und Berufskollegs in Trägerschaft des Märkischen Kreises?
  2. Ist künftig eine „Schülerzahlenscharfe“-Abrechnung erforderlich bzw. welche Finanzierungsmodelle kommen für die kreiseigenen Schulen infrage?
Zukunft des ÖPNV im Märkischen Kreis

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 14.03.2019

 

Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanberatung Ende letzten Jahres haben wir darauf hingewiesen, dass sich Politik und Verwaltung des Märkischen Kreises zwingend damit befassen müssen, wie der Märkische Kreis in der Zukunft aussehen soll; in fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren. Dazu gehören u.a. die Fragen:

 

  • Welchen Stellenwert hat der ÖPNV für die Menschen im Märkischen Kreis?
  • Welchen Bedürfnissen soll er – in Zukunft - entsprechen?

 

Und dies vor den Hintergründen: Digitalisierung, demografischer Wandel, Standortfaktor Wirtschaft, Standortfaktor Lebensraum, verkehrliche Entwicklung usw.

Derzeit sind die MVG und damit der ÖPNV im Märkischen Kreis vom Grundsatz her auf die Daseinsvorsorge ausgerichtet.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hält u.a. die Entwicklung eines maßgeschneiderten Angebots auf Nachfrage (On-Demand-Angebot) mit Berücksichtigung der Aspekte flexibel, günstig, umweltschonend, Mobilitätsverbesserung für Ortsrandbereiche, Familien, Senioren und Jugend sowie sozial für erforderlich.

In Zusammenhang damit stellen sich für uns einige Fragen um deren Beantwortung wir durch die Geschäftsführung der MVG sowie den zuständigen Personen der Kreisverwaltung in der Ausschusssitzung bitten:

 

  1. Steht die Entwicklung / das Angebot von On-Demand-Verkehren in Konflikt mit der derzeitigen Gesellschaftsform der MVG einschl. der Direktvergabe (interner Betreiber)?
  2. Ist dafür möglicherweise eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation, beispielsweise durch die Gründung einer Tochtergesellschaft erforderlich?
  3. Wie können solche zusätzlichen Angebote finanziert werden? Ist dies beispielsweise durch eine Vereinbarung mit ortsansässigen Firmen / Unternehmen möglich? Sind darüber hinaus weitere alternative Finanzierungsmodelle denkbar und wenn ja, welche?

 

Im Zusammenhang mit dieser Thematik ist auch der Beitritt des Märkischen Kreises zum Zukunftsnetz Mobilität NRW zu betrachten. Einer Pressemitteilung des Märkischen Kreises war zu entnehmen, dass die Mobilitätsmanagerin der Märkischen Kreises, Frau Diana Czech, u.a. in Zusammenarbeit mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft, der Klimaschutz-beauftragten des Märkischen Kreises, Petra Schaller, und Markus Bruch zuständig für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV verschiedene Projekte anbieten will.

Wir bitten um einen Bericht in der Ausschusssitzung um welche Projekte es sich dabei handeln soll.

 

Bedenkenswert könnte aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion dabei beispielsweise unter dem Stichwort „Vernetzte Mobilität“ (u.a. Carsharing, E-Mobilität mit Leihfahrrändern etc.) die Einrichtung einer Plattform in öffentlicher Hand sein. (Stichwort Datensicherheit für die Nutzer*innen)

 

Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumförderung für den Märkischen Kreis

Anfrage für die Sitzung des Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 14.03.2019:

 

Bei der Erarbeitung der Grundlagen für den Gebietsentwicklungsplan werden im Regionalrat erste Entwicklungsthesen diskutiert. Zugrunde gelegt wird für den Märkischen Kreis eine negative Bevölkerungsprognose von 30.000 Einwohner*innen weniger laut IT-NRW bis 2030, ausgehend von der Bevölkerungszahl von 413.363 am 31.12.2017.

 

Die dort vorliegenden Zahlen weichen nach unseren Informationen zumindest teilweise von den Zahlen der einzelnen Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis ab. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Bevölkerungszahlen, die teilweise beträchtlich von den offiziellen Zahlen von IT NRW abweichen.

 

Bei der Frage der Wohnraumentwicklung wird für den Märkischen Kreis insgesamt festgestellt: „….während im Märkischen Kreis kein quantitativer Neubaubedarf besteht. Es darf kein Leerstand für morgen gebaut werden“.

 

In Bezug auf das Wohnungsbauförderungsprogramm 2018-2022 NRW wurden der Bedarf bei der Mietwohnraumförderung in 14 Städten und Gemeinden in die unterste Kategorie niedrig und bei der Förderung für selbst genutztes Wohneigentum in 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden ebenfalls als niedrig eingestuft. Nur Balve, Hemer, Iserlohn und Menden haben einen unterdurchschnittlichen Bedarf.

 

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

  1.  Mit welchen Handlungsschwerpunkten kann der Märkische Kreis - gemeinsam mit den Städten und Gemeinden - einem weiteren Bevölkerungsrückgang entgegen wirken?
  2. Worin liegen die Ursachen für die Differenzen zwischen den Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden und den Zahlen von IT-NRW? Kann die Gesamtdifferenz für den gesamten Märkischen Kreis abgeschätzt werden?
  3. In welchen Städten und Gemeinden gibt es Handlungskonzepte für Wohnen und in welcher Größenordnung wird darin Neubau geplant? Hat die Einstufung der Städte und Gemeinden in die niedrige Mietniveaus Auswirkungen auf die Investitionstätigkeiten der Wohnungsbaugesellschaften?
  4. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden in letzten zwei Jahren Fördermittel für Mietwohnraum abgerufen?
  5. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden in letzten zwei Jahren Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum abgerufen?
  6. Welche Auswirkungen werden die niedrigen Bedarfseinstufungen auf die künftige Bereitstellung von Fördermitteln auf Landesebene bis 2022 haben?
  7. Wie entwickelt sich der Bestand der sozialgebunden Wohnungen in den nächsten Jahren in den einzelnen Städten und Gemeinden?

 

Erweiterung / Änderung der Zusammensetzung des Schul- und Sportausschusses

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 4. April 2019

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Zusammensetzung des Schul- und Sportausschusses insofern zu ändern, dass gemäß § 85 Absatz 2 SchulGesetz NRW in Verbindung mit § 41 Absatz 3 und 5 KreisOrdnung NRW jeweils ein*e Vertreter*in sowie je ein*e Stellvertreter*in der Berufskollegs und der Förderschulen zur ständigen Beratung in den Schul- und Sportausschuss des Märkischen Kreises berufen wird. (Schulformsprecher*in). Das Vorschlagsrecht liegt bei den jeweiligen Schulformen.

  1. Der Kreistag wählt als Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss
  1. als Vertreter*in der Berufskollegs

          Beratendes Mitglied: Frau Ursula Wortmann-Mielke   

          Stellvertretung: Herr Bernhard Ingelbach

  1. als Vertreter*in der Förderschulen

           Beratendes Mitglied: Frau Anna Christoforidis            

           Stellvertretung: Herr Thomas Wosnitza

Begründung:

In einem Gespräch der antragstellenden Kreistagsfraktionen mit den Schulleitungen der beiden Schulformen wurde diese Form der Beteiligung ausdrücklich begrüßt und abgestimmt. Die im Beschlussvorschlag 2 genannten Personen wurden von den jeweiligen Schulformen vorgeschlagen und diese Vorschläge mittlerweile auch dem Schulträger mitgeteilt.

Schulformsprecher*innen im Fachausschuss
LN 21.12.2018

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten 21.12.2018

Haushaltsrede Wolfgang Rothstein, 13.12.2018

Haushaltsrede Wolfgang Rothstein,

Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion MK

Sitzung des Kreistages am 13.12.2018

 

 

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Landrat,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren!

Eine Haushaltsrede haben wir schon gehört, weitere werden folgen.

Erfahrungsgemäß einige eher zahlenlastig, andere eher gesellschaftskritisch.

Und möglicherweise lassen sich bei der ein oder anderen auch schon die bevorstehenden Wahlen in 2019 und 2020 erahnen.

Wenn nicht - ein Blick auf die alljährlich gleichen oder ähnlichen Anträge einzelner Fraktionen reicht auch.

Außenstehende könnten heute den Eindruck gewinnen, die Haushaltsplanberatung bestünden nur aus der heutigen Debatte, allenfalls noch die vorangegangenen Ausschusssitzungen.

Doch Tatsache ist, dass in den vergangenen Wochen und Monaten eine Vielzahl von Gesprächen, Vorbesprechungen, Präsidiumssitzungen, Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen, Beiratssitzungen, Interfraktionellen, Unterausschüssen und Ausschüssen etc. stattgefunden haben.

Und die meisten münden in der heutigen Kreistagssitzung. Hier und heute entscheiden wir über Summen, mit denen die wenigsten von Haus aus zu tun haben. Und tragen damit Verantwortung für millionenschwere Projekte.

Wir müssen also unseren Entscheidungen und Beschlüsse nicht nur sehr bewusst fassen sondern auch, bzw. ganz besonders, ihre Bedeutung für die Zukunft im Blick haben.

Und damit meine ich nicht nur die Auswirkungen auf diesen und die künftigen Haushalte des Kreises.

Wir alle wissen, dass es sich um einen umlagefinanzierten Haushalt handelt. Und das die haushalterische Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden alles andere als rosig ist.

Aus diesem Grund haben wir beantragt, die sich abzeichnende Verschlechterung der allgemeinen Kreisumlage um rund 1. Mio. Euro gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplanentwurf durch eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu vermeiden. Der Kreisausschuss hat dem ja bereits einstimmig zugestimmt.

Wir alle wissen aber auch, dass der Kreis eine Vielzahl an Aufgaben für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übernimmt.

Wir alle wollen das Beste für die Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Kreises.

Und wir alle wissen, dass wir das Geld nur einmal ausgeben können.

Wir müssen uns daher zwingend die Frage stellen, wie der Märkische Kreis in der Zukunft aussehen soll; in fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren.

Entlastung der Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises - Ausgleichsrücklage

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Kreisausschusses am 06.12.2018 und des Kreistages am 13.12.2018

Beschlussvorschlag:

Die sich aus der Veränderungsliste ergebende Erhöhung der Kreisumlage von rund 1 Mio. Euro im Ergebnisplan soll durch eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vermieden werden.

Begründung:

Durch Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2019 - u. a. aufgrund der Kürzung der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft um 3,268 Mio. Euro - ist mit einer Verschlechterung der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von rund 1 Mio. Euro im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf zu rechnen.

Um die Kreisumlage auf dem Niveau der Einbringung zu halten und somit die Städte und Gemeinden zu entlasten, sollen zusätzlich die entsprechenden Beträge aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden.

Umstellung der Busflotte bei der MVG auf aktuelle Euro-6-Norm und aktuelle Berichte zur Entwicklung auf dem Dieselmarkt

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und FDP für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 22.11.2018

Beschlussvorschlag:

„Die vom Märkischen Kreistag entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH werden aufgefordert, für die notwendigen Beschlüsse zur Umrüstung in den nächsten 2 Jahren der Busse von der Euro-Norm 5 auf die aktuelle Euro-6-Norm für Busse mit Dieselantrieb zu sorgen. Ergänzend ist dazulegen, ob die Mittel zur Umrüstung ganz / zu Teilen im Wirtschafts-/Finanzplan bereitgestellt werden können.

Weiterhin sollte der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung beauftragen, über aktuelle Entwicklungen bei den Antrieben (E-Motoren, Wasserstoffmotoren usw.) zu gegebener Zeit den Aufsichtsrat zu unterrichten.“

Begründung:

Die Ausstattung der Fahrzeuge mit den aktuellen Euro-6-Katalysatoren ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz. Derzeit ist nicht erkennbar, welche Antriebsart sich bei den Bussen durchsetzen wird. So gibt es E-Busse, die jedoch derzeit für unsere Region noch nicht die notwendigen Reichweiten haben und es wird bei den Motorenherstellern auch mit Nachdruck an der Entwicklung von Brennstoffzellen für Busse gearbeitet. In jedem Fall wird die Umstellung auf eine neue Antriebsart sehr hohe Investitionen erfordern. Damit hohe Investitionen nicht in falsche Antriebsarten erfolgen, die sich auf dem Markt nicht durchsetzen, sollte die MVG zunächst in die Umrüstung investieren und den Markt weiter intensiv beobachten.

Verbesserung der Versorgungsquote bei der Kinderbetreuung im Bereich des Kreisjugendamtes erforderlich

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Überlegungen, Berechnungen und Gespräche zur Verbesserung der Versorgungsquote bei der Kinderbetreuung. Dabei sollen insbesondere die verschiedenen Möglichkeiten eines ergänzenden Investitionsförderungsprogramms für den Ausbau von Betreuungsplätzen vorgestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Versorgungsquote bei der Kinderbetreuung vorzulegen.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13. März 2018 wurde über die Notwendigkeit der Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgungsquote bei der Kinderbetreuung u.a. mit Blick auf die steigenden Geburtenzahlen beraten. Die Verwaltung führte damals u.a. aus, man sei derzeit dabei Möglichkeiten der Auflegung eines ergänzenden Investitionsprogramms für den Ausbau von Betreuungsplätzen für den Märkischen Kreis zu prüfen. Wir gehen davon aus, dass diese Prüfung zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnte und bitten mit Blick auf mögliche finanzielle Auswirkungen und die im kommenden Frühjahr erneut anstehenden Beratungen über die Kindergartenbedarfsplanung um einen entsprechenden Bericht in der o.g. Sitzung.

MVG - Azubiberater

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 22.11.2018

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag empfiehlt der MVG, für die vielfältigen Angebote vor allem für Auszubildende, die teilweise über die Grenzen des Märkischen Kreises hinaus fahren müssen oder einpendeln müssen, ein Beratungsangebot zu schaffen und auf der Homepage als eigenen Servicepunkt anzubieten.

Begründung:

Es gibt viele unterschiedliche Arten der Ausbildung – mit Blockunterricht, mit ein, zwei oder drei Schultagen pro Woche, mit außerschulischen Praktika oder ohne etc. Aus diesem Grunde halten wir ein spezielles Beratungsangebot für (angehende) Azubis und ggf. auch die Ausbildungsbetriebe sowie für SchülerInnen und StudentInnen für erforderlich.

Fortführung der Stipendien für Medizinstudenten?

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20.11.2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt in der 1. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Jahr 2019 ausführlich über die Entwicklung, Erfahrungen und Effekte der Stipendien für Medizinstudenten zu berichten.

Begründung:

Die Situation der ärztlichen Versorgung im Märkischen Kreis ist bereits stellenweise schwierig und wird sich im Rahmen der demografischen Entwicklung zunehmend noch schwieriger gestalten. Dies betrifft gleichermaßen die niedergelassenen Arztpraxen und Krankenhäuser aber auch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Es droht eine Mangelversorgung im allgemeinmedizinischen und Facharztbereich.

Vor diesem Hintergrund vergibt der Märkische Kreis bereits seit 2015 (auf Grundlage eines Antrages der Kreistagsfraktion von SPD und CDU) jährlich bis zu vier Stipendien an Medizinstudenten für die Dauer von maximal vier Jahren. Ziel dieser Stipendien ist es, Ärztinnen und Ärzte für eine Arbeit im Märkischen Kreis zu gewinnen, da die Vergabe der Stipendien mit der Verpflichtung verbunden ist, nach Abschluss des Studiums für eine bestimmte Dauer als Arzt im Kreisgebiet tätig zu sein. Nach derzeitiger Beschlusslage können die letzten Stipendien im Jahr 2019 vorgegeben werden. Eine Verlängerung dieses „Projektes“ bedarf eines Beschlusses der entsprechenden Gremien. Vor diesem Hintergrund bitten die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU um den o.g. Bericht.

digitales Pflege- und Betreuungsportal CareView – ein Regionale-Projekt für den Märkischen Kreis?

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20.11.2018

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich das digitale Portal CareView im Märkischen Kreis im Rahmen eines Regionale-Projektes umsetzen lässt. Dazu sind Gespräche mit den erforderlichen Akteuren zu führen.
  2. Die Ergebnisse dieser Prüfung und der Gespräche werden dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales zeitnah vorgelegt.
  3. Sollte die Möglichkeit einer Umsetzung gesehen werden, ist ein entsprechender Projektantrag zu formulieren und in Abstimmung mit der Politik einzureichen.

Begründung:

Die Regionale 2025 umfasst verschiedene Handlungsfelder. Darunter auch der Bereich „Gesundheit! Südwestfalen“ als ein Unterpunkt des Handlungsfeldes Gesellschaft. Zu den Schwerpunktthemen zählen die Weiterentwicklung der medizinischen und pflegreichen Versorgung mit der Entwicklung von generationsgerechten Produkten und Dienstleistungen. Hier liegt die Herausforderung bei der Umsetzung technischer Lösungen im Rahmen einer Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund sind mögliche Projekte zu betrachten.

Einen interessanten Ansatz bietet das digitale Pflege- und Betreuungsportal CareView aus Wiesbaden. Dieses Portal stellt eine sozialraumbezogene Quartierslösung in allen Lebensphasen dar und unterstützt die Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit der Bürgerinnen und Bürger in einem Stadtteil. Die Bandbreite der Dienstleistungen reicht vom Hebammenservice über einen Einkaufs- und Wäschedienst bis hin zur medizinischen und pflegerischen Versorgung oder der Koordinierung sozialer Kontakte. Die Bedienung für den Endbenutzer kann mit unterschiedlicher Hardware über eine intuitiv zu bedienende Software erfolgen. Die einzelnen Angebote sind variabel zu gestalten und abhängig von den Akteuren und Einrichtungen in einem Quartier. Entscheidend ist die Bereitschaft möglicher Anbieter, sich in eine solche digitale Plattform einzubringen.

Selbsthilfegruppen wichtig – Vorstellung der Selbsthilfe-Kontaktstelle MK beantragt

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20.11.2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in die nächste Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales einen Vertreter der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Märkischen Kreis einzuladen, um über deren Aufgaben und Entwicklungen berichten zu lassen.

Begründung:

Wir sehen in der Arbeit der Selbsthilfegruppen ein wichtiges Element im Gesundheits- und Sozialbereich. Hier können sich Gleichgesinnte in ähnlichen Lebenssituationen treffen, um Erfahrungen und Informationen auszutauschen. Dazu werden im Haushalt des Märkischen Kreises finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die als eine Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Selbsthilfegruppen zu werten sind. Derzeit beträgt die Summe 15.300 € jährlich.

Daneben wird auch die Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Märkischen Kreis gefördert. Diese Einrichtung ist vom Paritätischen Wohlfahrtsverband eingerichtet und erhält einen jährlichen Zuschuss aus dem Kreishaushalt in Höhe von 8.855 €. Die Aufgabenstellungen dieses Selbsthilfezentrums sind vielfältig und gehen über die Unterstützung und Beratung der bestehenden Selbsthilfegruppen hinaus.

Förderung der Jugendkultur

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beschloss der Kulturausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig für Veranstaltungen mit Eventcharakter (beispielsweise Poetry Slam und Band Contest) für die Zielgruppe Junge Menschen zusätzlich 10.000,00 Euro in den Kulturhaushalt einzustellen.

Jugendkultur - Veranstaltungen mit Eventcharakter

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kulturausschusses am 13.11.2018

Beschlussvorschlag:

Für Veranstaltungen mit Eventcharakter (beispielsweise Poetry Slam und Band Contest) für die Zielgruppe Junge Menschen sind weitere 10.000,00 € in den Kulturhaushalt einzustellen.

Heimat-Preis und Wiederherstellung des Weye-Parks an der Burg Altena

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kulturausschusses am 13.11.2018

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung und Verleihung des Heimat-Preises für den Märkischen Kreis zu erarbeiten und dem Kulturausschuss zur Beratung vorzulegen. Über die Einführung entscheidet der Kreistag.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Förderung Heimat-Zeugnis die Wiederherstellung des Weyhe-Parks an der Burg Altena gefördert werden kann. Über das Ergebnis ist im Kulturausschuss zu berichten.

Begründung:

Die Landesregierung hat fünf Elemente zur Heimatförderung als förderfähige Projekte

benannt

Zu 1.: Heimat-Preis

Für innovative Heimatprojekte wird durch die Kommune ein vom Land finanzierter Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, kreisfreie Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden.

Zu 2.: Heimat-Zeugnis

Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise auf die lokale und regionale Geschichte prägende Bauwerke, Gebäude oder entsprechende Orte in der freien Natur im Fokus der Förderung. Die Herstellung des Weyhe-Park in Altena kann ein solcher Ort sein und die Herstellung könne mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Kinderbetreuung

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion beauftragten die Mitglieder des Kreistags nun einstimmig die Verwaltung damit, den Bedarf für ein qualifiziertes Kinderbetreuungsangebot bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Märkischen Kreises zu ermitteln. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Märkischen Kreises vor Ort hinsichtlich Machbarkeit, Kosten und Fördermöglichkeiten zu überprüfen. Geprüft werden sollen insbesondere

  • die Einrichtung einer bzw. mehrerer Großtagespflegestellen für jeweils bis zu 9 Kinder
  • der Bau und Betrieb eines Betriebskindergartens (ggf. in Kooperation mit nahegelegenen Firmen)
  • eine Vereinbarung mit der Stadt Lüdenscheid oder einem Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich eines Kontingents an Kita- Plätzen für KreismitarbeiterInnen

 

Hintergrund für diesen Antrag waren die Informationen, die die SPD-Kreistagsfraktion auf ihre Anfragen zur Bearbeitungszeit von Elterngeldanträgen, zur Personalsituation sowie Personalentwicklung in der Kreisverwaltung erhalten hatte. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass aktuell 75 Stellen unbesetzt sind. Darunter seien fachlich spezielle Stellen wie Ärzte oder Ingenieure, aber auch allgemeine Verwaltungsstellen. Verwaltungsfachleute seien nicht leicht zu bekommen. Auf externe Ausschreibungen würden sich nur wenige Personen bewerben. Bis zum Jahr 2020 rechne die Verwaltung außerdem damit, dass 300 MitarbeiterInnen in den Ruhestand gehen werden.

Die SPD-Kreistagsfraktion hofft, dass mit einem möglichen Kinderbetreuungsangebot die Attraktivität der Kreisverwaltung als Arbeitgeber gesteigert werden kann und die Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden.

Personalsituation / Kinderbetreuung von VerwaltungsmitarbeiterInnen

Aufgrund der Anfragen der SPD-Kreistagsfraktion MK in den letzten Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistags zur Bearbeitungszeit von Elterngeldanträgen, zur Personalsituation sowie Personalentwicklung in der Kreisverwaltung berichtete KVD Herr Guido Thal u.a., dass aktuell 75 Stellen unbesetzt sind. Darunter seien fachlich spezielle Stellen wie Ärzte oder Ingenieure, aber auch allgemeine Verwaltungsstellen. Verwaltungsfachleute seien nicht leicht zu bekommen. Auf externe Ausschreibungen würden sich nur wenige Personen bewerben. Bis zum Jahr 2020 rechne man außerdem damit, dass 300 MitarbeiterInnen in den Ruhestand gehen werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund sowie der Tatsache, dass sich der Märkische Kreis zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bekannt hat und mit dem Ziel, die Attraktivität der Kreisverwaltung als Arbeitgeber zu steigern hat die SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Kreisausschusses am 28. Juni und des Kreistages am 5. Juli 2018 folgenden Antrag gestellt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für ein qualifiziertes Kinderbetreuungsangebot bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Märkischen Kreises zu ermitteln.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Märkischen Kreises vor Ort hinsichtlich Machbarkeit, Kosten und Fördermöglichkeiten zu überprüfen. Geprüft werden sollen insbesondere
  • die Einrichtung einer bzw. mehrerer Großtagespflegestellen für jeweils bis zu 9 Kinder
  • der Bau und Betrieb eines Betriebskindergartens (ggf. in Kooperation mit nahegelegenen Firmen)
  • eine Vereinbarung mit der Stadt Lüdenscheid oder einem Träger der freien Jugendhilfe hinsichtlich eines Kontingents an Kita-Plätzen für KreismitarbeiterInnen
LN: SPD fordert Glasfaseranschlüsse für die Schulen

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten 8. Juni 2018

Startschuss für den von der SPD-Kreistagsfraktion initiierten Bandcontest 2018

In der heutigen Sitzung des Kreiskulturausschusses stellte Ingo Starink von KultStädte e. V. das Konzept für den Bandcontest 2018 vor. Die Website für den Bandcontest mit dem Motto „Beat the Band“ ist frei geschaltet. Der Countdown läuft. „Wir hoffen, dass die Musiker*innen im Märkischen Kreis von dem Konzept ebenso begeistert sind wie wir und freuen uns auf einen spannenden Contest“, so die Kulturpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Anne Alban. Fraktionsmitglied Markus Ferber wird den Kulturausschuss in der Jury vertreten.

Breitbandversorgung der Schulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises

Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.06.2018

Breitbandversorgung der Schulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises

 

Für die vorgenannte Ausschusssitzung bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte im November 2017 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr eine Anfrage zum Stand des Breitbandausbaus / den Förderanträgen durch den Märkischen Kreis gestellt. Auf die Frage, welche Gebäude des Märkischen Kreises, welche Schulen des Märkischen Kreises direkt an das Glasfasersystem angeschlossen sind, antwortete die Verwaltung damals wie folgt:

„Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens verlangt der Märkische Kreis von den Bietern Angebote sowohl für den sog. FTTC-Ausbau, als auch für den FTTB/H-Ausbau vorzulegen. Erst wenn die Angebote vorliegen und bekannt ist, welche Kosten die einzelnen Ausbauarten verursachen, kann eine Entscheidung für die Ausbautechnologie getroffen werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen werden.“

 

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Anforderungen der immer mehr zunehmenden Digitalisierung / Bildung 4.0 bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung.

  1. Welche Schulen sind bereits an das Glasfasernetz angeschlossen?
  2. Bei welchen dieser Schulen wurde das Glasfasernetz bereits in Betrieb genommen?
  3. Wann werden alle Schulen des Märkischen Kreises an das Glasfasernetz angeschlossen sein?
  4. Welche Voraussetzungen müssen ggf. in welchen Schulen geschaffen werden, damit das Glasfasernetz in Betrieb genommen werden kann und bis wann soll dies erfolgen?
  5. Welcher Leistungsstandard / Übertragungsgeschwindigkeiten sind sowohl extern als auch intern vorgesehen?
  6. Wie ist der Zustand der WLAN-Netze in den jeweiligen Schulen?
  7. Welche Kosten sind bzw. werden entstehen, bis alle Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sind und betrieben werden?
  8. Wieviel Prozent von diesen Kosten können durch Fördermittel abgedeckt werden?
  9. Gibt es ein Sicherheitsbackupsystem für die Datenbestände der Schulen?
  10. Wie wird der Datenschutz, insbesondere vor dem Hintergrund der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gewährleistet?
  11. Gibt es, in Abstimmung mit den Schulen, eine einheitlich Software / pädagogischen Oberfläche?

 

Uns ist bewusst, dass von dieser Anfrage auch Belange anderer Ausschüsse betroffen sind. Aufgrund der Wichtigkeit insbesondere für die Berufskollegs bitten wir jedoch um Behandlung im Schul- und Sportausschuss.

Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen im Märkischen Kreis

Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.06.2018

Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen im Märkischen Kreis

 

 

Für die vorgenannte Ausschusssitzung bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes.

 

Im Rahmen der Beratung über die Schulträgerschaft für die Brabeckschule Iserlohn informierte die Kreisverwaltung die Ausschussmitglieder im März dieses Jahres über die aktuellen Schülerzahlen an allen derzeit in Trägerschaft des Märkischen Kreises befindlichen Schulen. Für die Mosaikschule und die frühere Friedenschule liegt darüber hinaus die Prognose bis zum Schuljahr 2019/2020, Stand September 2017, vor.

 

Vor dem Hintergrund der Diskussion im Bereich Inklusion / Förderschulen sowie der anstehenden Übertragung der Trägerschaft für die Brabeckschule an den Märkischen Kreis bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

 

  1. Kann die Verwaltung schon abschätzen, ob sich die im letzten Jahr erhobene Prognose für die o.g. Schulen bestätigen wird bzw., ob und wie diese angepasst werden muss? Mit welcher Anmeldezahl rechnet die Verwaltung an den o.g. Schulen für das Schuljahr 2020/2021?
  2. Mit welchen Anmeldezahlen rechnet die Verwaltung an den übrigen Förderschulen für die Schuljahre bis 2020/2021?
  3. Sind die Raumkapazitäten an den jeweiligen Schulen vor diesem Hintergrund ausreichend?
Kreistag bestätigt: KiTa- Gebühr erst ab einem Einkommen von mehr als 25.000 Euro

Auf Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU beschloss nun auch der Kreistag die Anhebung der Beitragsfreigrenze von derzeit 15.000 Euro auf 25.00 Euro. Darüber hinaus soll der Beitrag für das dritte Geschwisterkind und jedes weitere ganz entfallen. Die Änderungen werden bereits zum Kindergartenjahr 2018/2019, also ab diesem Sommer, in Kraft treten.

KiTa-Gebühr erst ab einem Einkommen von über 25.000 Euro

Auf Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU beschloss der Jugendhilfeausschuss die Anhebung der Beitragsfreigrenze von derzeit 15.000 Euro auf 25.00 Euro. Darüber hinaus soll der Beitrag für das dritte Geschwisterkind und jedes weitere ganz entfallen. Die Änderungen sollen bereits zum Kindergartenjahr 2018  / 2019, also ab diesem Sommer, in Kraft treten, sofern der Beschluss von Kreisausschuss und Kreistag in ihren anstehenden Sitzungen bestätigt wird.

Elternbeiträge Kinderbetreuung

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU zur Erhebung der Elternbeiträge zum KiTa-Jahr 2018/2019

Beratungsfolge:

Jugendhilfeausschuss, 13.03.2018

Kreisausschuss, 22.03.2018

Kreistag, 12.04.2018

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Herbel,

sehr geehrter Herr Landrat Gemke,

 

die Fraktionen bitten für die vorgenannten Sitzungen um die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes und beantragen ab dem KiTa-Jahr 2018/2019

 

a) die Anhebung der Einkommensgrenzen von derzeit 15.000 € p.A. auf

25.000 € p. A

b) die Abschaffung der Beiträge für das 3. Geschwisterkind und jedes

weitere

 

Zur Begründung:

Die Bemessungsgrenzen für die Berechnung von KiTa-Beiträgen sind im Jahr 2008 zuletzt angepasst worden. Zwischenzeitlich haben sich die Lebenshaltungskosten deutlich erhöht und die aktuelle Einkommensgrenze ist nicht mehr angemessen. Daher ist es aus Sicht der antragstellenden Fraktionen erforderlich, die Einkommensgrenze für den Einstieg in die Beitragserhebung anzupassen.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die ohnehin insgesamt sozial gestaffelten Beiträge im Jugendamtsbereich des Märkischen Kreises hin. So werden bei der Beitragsberechnung die SGB-II-Empfänger beitragsfrei gestellt und es werden für die U-3-Betreuung die gleichen Beiträge erhoben wie für die Ü-3-Betreuung.

 

Land und Bund werden aufgefordert, die angedachte Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung möglichst schnell umzusetzen. Dabei ist die finanzielle Belastungsgrenze der Kommunen zu beachten.

LN: Anforderungen an modernen Nahverkehr

Quelle: Lüdenscheider Nachrichten 03.01.2018

Zukunft des ÖPNV im Märkischen Kreis – Entwicklungen und mögliche Zukunftsmodelle
Foto: V. Schmidt

Unter dieser Überschrift stand die erste Themensitzung der SPD-Kreistagsfraktion in diesem Jahr. Gemeinsam mit den sozialdemokratischen Bürgermeistern im Märkischen Kreis, Vertretern der örtlichen SPD-Ratsfraktionen, dem Landtagsabgeordneten Gordan Dudas sowie einer Abordnung des Juso-Unterbezirksvorstandes diskutierten die Fraktionsmitglieder, unter der Leitung ihres Vorsitzenden Wolfgang Rothstein, über die Zukunft der Mobilität im Märkischen Kreis.

Eine Chance für die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes sehen die Anwesenden in den Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben. Diskutiert wurde u.a. über Tür-zu-Tür-Angebote mit Hilfe einer App, wie es derzeit in der Stadt Duisburg getestet wird, die Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV sowie die Ausweitung des Spätverkehrs.

Fachkundige Unterstützung erhielten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei der Debatte von dem Geschäftsführer der MVG, Herrn Gerhard Schmier sowie Herrn Dr. Werner Winkens von der Planungsabteilung der MVG.

Fragen rund um die mögliche Einführung eines Azubitickets einschl. zu erwartender Nutzerzahlen und daraus resultierende Kosten konnten aufgrund derzeit noch nicht vorliegender Daten zum Bedauern der Anwesenden noch nicht abschließend beantwortet werden. Sobald diese vorliegen wird sich die SPD-Kreistagsfraktion erneut intensiv mit dieser Frage befassen.

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

Antwort

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